Wo kann man ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchten, sollten Sie gemeinsam mit allen künftigen Kontoinhabern zur nächstgelegenen Sparkassen-Filiale gehen. Unsere Beraterinnen und Berater werden Ihnen dann die Kontomodelle vorstellen, die sich für ein Gemeinschaftskonto anbieten.
Kann ich aus einem Gemeinschaftskonto austreten?
Generell ist die Kündigung eines bestehenden Gemeinschaftskontos völlig unproblematisch, falls die Parteien sich bei der Verteilung des Guthabens einig sind. Es bedarf nur eines Schriftstückes, auf dem sich alle Unterschriften der beteiligten Kontoinhaber befinden.
Was sollten sie bei gemeinsamen Konten beachten?
Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei gemeinsamen Konten nach einer Trennung beachten sollten. Rein rechtlich gesehen, steht jedem der beiden Miteigner die Hälfte des Gemeinschaftskontos nach der Scheidung zu. Zur Auflösung eines gemeinsamen Kontos, bedarf es der Zustimmung beider Ehepartner.
Was gehört dem Ehegatten zum Gemeinschaftskonto?
Das Girokonto und das auf ihm befindliche Geld gehört dem Ehegatten, der den Kontovertrag mit der Bankgesellschaft abgeschlossen hat. Gemeinschaftskonto bei Scheidung – wem gehört was? Doch im Rahmen der Zugewinngemeinschaft während der Ehezeit eröffnen viele Paare auch ein gemeinsames Konto.
Wie müssen sie das Girokonto für das Kind nachweisen?
Sie müssen der Bank bei dem das Girokonto für das Kind eingerichtet werden soll, z.B. der DKB nachweisen, dass sie das alleinige Sorgerecht haben. Einen aktuellen Nachweis erhalten Sie beim Jugendamt unter Vorlage der Geburtsurkunde. Diese Negativbescheinigung sollte aktuellen Datums sein.
Wer hat Anspruch auf das gemeinsame Konto bei der Scheidung?
Gemeinsames Konto bei Scheidung – wer hat Anspruch? Haben die Eheleute getrennte Bankkonten, stellen sich in der Regel keine besonderen Herausforderungen. Das Girokonto und das auf ihm befindliche Geld gehört dem Ehegatten, der den Kontovertrag mit der Bankgesellschaft abgeschlossen hat. Gemeinschaftskonto bei Scheidung – wem gehört was?