Wer haftet für begräbniskosten?
Rechtlich zählen „Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis“ nach § 549 ABGB „zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten“. Sie sind von der Verlassenschaft als solcher und nach erfolgter Einantwortung von den Erben zu tragen.
Wer muss eine Bestattung bezahlen?
Zunächst greift Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Da steht so kurz wie klar: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. “ Im Ergebnis zahlt der Verstorbene seine Beerdigung also eigentlich selbst – und den Erben bleibt das, was danach noch übrig ist.
Was sind die Kosten für die Begräbniskosten?
Sollte jedoch kein Nachlassvermögen vorhanden sein, dann sind Begräbniskosten bis zu 5.000,- Euro und die Kosten eines Grabsteins, ebenfalls bis 5.000,- Euro, als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für Blumen, Kränze, die Todesanzeige und des Totenmahls.
Welche Begräbniskosten sind steuerlich abzugsfähig?
Auch Aufwendungen für ein einfaches ortsübliches Totenmahl zählen zu den Begräbniskosten, die steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, wenn sie nicht im Nachlass Deckung finden. Als Gesamtrahmen für die steuerlich anzuerkennenden Begräbniskosten gilt ein Höchstbetrag von 6.000 €.
Wie hoch sollten die Begräbniskosten belaufen werden?
Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002 sollten sich die Kosten eines würdigen Begräbnisses sowie eines einfachen Grabmals bundeseinheitlich erfahrungsgemäß auf höchstens je 3.000 € belaufen. Eine Aufteilung auf Begräbniskosten einerseits und Grabmalkosten andererseits erscheint für die Beurteilung der steuerlichen Absetzbarkeit aber nicht sinnvoll.
Wie geht die Verpflichtung zur Übernahme der Begräbniskosten ins Spiel?
Ist auch bei diesen Personen nichts zu holen, geht die Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten auf Verwandte über, die weder Erben noch unterhaltspflichtig sind, wie zum Beispiel Geschwister. Erst wenn alle oben aufgeführten Personen nicht für die Übernahme der Begräbniskosten in Anspruch aufkommen können, kommt das Sozialamt ins Spiel.