Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?

Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?

Es gibt eine Möglichkeit, Ihr Eigenheim trotz Insolvenz zu behalten. Dazu muss eine sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Die Freigabe betrifft Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören und mit Herauslösung aus der Insolvenzmasse wieder Teil Ihres insolvenzfreien Vermögens werden.

Wie funktioniert das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren dient der geregelten Abwicklung der Schulden, um jeden einen Neuanfang zu ermöglichen. Hier finden Sie Informationen zum Ablauf eines Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung sowohl für die Privatinsolvenz als auch für das Regelinsolvenzverfahren.

Wann entsteht die Insolvenzmasse?

Sie entsteht grundsätzlich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird wenigstens nach ihr fällig. Masseforderungen werden aus der Insolvenzmasse vorweg befriedigt, müssen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden und können trotz laufenden Insolvenzverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden 3.

Kann der Insolvenzverwalter die Freigabe befürchten?

Der Insolvenzverwalter sieht in der Folge den Verkaufserlös generell als gefährdet an und wird sich eher für eine Freigabe entscheiden, da er den Verwaltungsaufwand einer Zwangsversteigerung vermeiden möchte. Haben Sie die Freigabe erreicht, brauchen Sie die Pfändung Ihres Eigenheims nicht länger zu befürchten.

Wie wurde die Immobilie des Insolvenzschuldners finanziert?

Die Immobilie des Insolvenzschuldners Herr S. wurde komplett durch einen Kredit der B-Bank finanziert. Die B-Bank hat im Gegenzug und zur Absicherung des Kredits eine Grundschuld in Höhe des gesamten Grundstückswerts im Grundbuch eintragen lassen.

Ist der Hausverkauf möglich?

Manchmal kommt man jedoch in die Situation, Haus oder Wohnung wieder verkaufen zu müssen, während die Finanzierung noch läuft. Das ist durchaus erlaubt und möglich. Allerdings ist der Hausverkauf bei laufender Finanzierung mit vielen Hürden und Zusatzkosten verbunden, sodass die Entscheidung gut überlegt sein sollte.

Was ist die größte Sorge bei einer Privatinsolvenz?

In dieser Lage gilt die größte Sorge oft dem Schicksal ihrer selbst genutzten Immobilie bei einer möglichen Privatinsolvenz. Grundsätzlich sind Immobilien vollumfänglich Teil der Insolvenzmasse. Dies bedeutet, sie können vom Insolvenzverwalter gepfändet und in der Folge zwangsversteigert werden.

Ist ihr Eigenheim verschuldet?

Ihr Eigenheim ist verschuldet, wenn der zu erwartende Verkaufserlös geringer ist als die Schulden, die auf dem Haus lasten. Das liegt daran, dass der Insolvenzverwalter die Aufgabe hat, Ihre Gläubiger aus der Insolvenzmasse zu befriedigen und möglichst viele Schulden zu tilgen.

Ist die Freigabe ihres Eigenheims nicht mehr erlaubt?

Erlangen Sie jedoch eine Freigabe Ihres Eigenheims durch Verhandlungen mit Ihrem Insolvenzverwalter, gehört Ihr Eigenheim nicht mehr zur Insolvenzmasse und unterliegt damit dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO. Das hat zur Folge, dass Ihr Insolvenzverwalter während der Dauer der Insolvenz Ihr Eigenheim nicht mehr verwerten darf.

Wie kann eine B-Bank eine Grundschuld eintragen?

Die B-Bank hat im Gegenzug und zur Absicherung des Kredits eine Grundschuld in Höhe des gesamten Grundstückswerts im Grundbuch eintragen lassen. Im Insolvenzfall steht der B ein sogenanntes Absonderungsrecht zu – sie erhält den gesamten Erlös aus dem Verkauf oder der Zwangsversteigerung des Grundstücks, die übrigen Gläubiger gehen leer aus.

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