Wie lange brauchen sie die Schulden zurückzufordern?
Haben Sie z. B. an einen Freund (= Schuldner) Geld verliehen, der es nicht zurückzahlt, haben Sie 3 Jahre Zeit, um die Schulden einzufordern. Zunächst können Sie außergerichtlich mit Zahlungserinnerung oder notariellem Schuldanerkenntnis reagieren. Mit einer Mahnung setzen Sie Ihren Schuldner in Verzug und können 5 % Verzugszinsen verlangen.
Hat der Schuldner einen Widerspruch gegen ihren Mahnbescheid eingelegt?
Wenn der Schuldner einen Widerspruch gegen Ihren Mahnbescheid eingelegt hat, bleibt Ihnen nur der Weg der Klage auf Zahlung. Damit geht das Mahnverfahren in das gerichtliche Klageverfahren über. Spätestens jetzt ist es ratsam, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.
Kann man ein Schuldner nicht sofort betreiben?
Zahlt ein Schuldner nicht, muss man ihn nicht sofort betreiben. Die sogenannte «vollstreckbare öffentliche Urkunde» hilft, Forderungen einfacher durchzusetzen. Das Bild wurde noch nicht geladen.
Kann der Schuldner auf ihren Mahnbescheid verzichten?
Hat der Schuldner innerhalb der zwei Wochen nicht auf Ihren Mahnbescheid reagiert, steht es Ihnen frei, auf Ihre Forderung zu verzichten. Sie können aber auch den nächsten Schritt des Verfahrens, den Vollstreckungsbescheid, einleiten. Dieser wird wiederum beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Ist das verliehenes Geld fristgerecht zurückbekommen?
Wenn Sie Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückbekommen, befindet sich Ihr Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug. Damit sind Sie berechtigt: das verliehene Geld einzuklagen. ► Sie haben einem Freund Geld geliehen, der es nicht zurückzahlt]
Kann ich verliehenes Geld zurückbekommen und keinen Nachweis darüber machen?
Wenn Sie verliehenes Geld nicht zurückbekommen und keinen Nachweis darüber haben, kann es besser sein, keine Meldung wegen einer Straftat bei der Polizei zu machen (z. B. Anzeige wegen Betrugs oder Unterschlagung). Denn ohne Beweise kann Ihr Bekannter Sie wegen Verleumdung oder übler Nachrede verklagen.
Wie kommt der Schuldner in Verzug?
Der Schuldner kommt in der Regel durch eine Mahnung in Verzug (Ausnahmen § 286 Abs.2 u. 3 BGB). Also ist eine (außergerichtliche) Mahnung i.d.R. notwendig.