Ist der Angeklagte juristisch nicht geschult?
Der juristisch nicht geschulte Angeklagte wird nicht in der Lage sein, die ihm zustehenden Rechte auch effektiv zu nutzen. Deshalb gilt auch hier: beauftragen Sie einen Rechtsanwalt.
Ist es positiv für den Angeklagten wenn er aussagt?
Tipp: In aller Regel ist es positiv für den Angeklagten, wenn er aussagt. So können Sie Ihre Sicht der Dinge darstellen und der Richter hört nicht nur die Seite der Staatsanwaltschaft. Fatal ist es aber, wenn Sie nur teilweise aussagen und auf bestimmte Fragen schweigen.
Welche Rechte hat der Angeklagte im Hauptverfahren?
Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren verfügt der Angeklagte über eine Vielzahl von Rechten im Hauptverfahren: das Recht auf Wahl eines Strafverteidigers in jeder Lage des Verfahrens ( §137 StPO ); das Recht auf Vornahme einzelner Beweiserhebungen nach Anklageerhebung und somit ab dem Vorverfahren gem. § 201 StPO ;
Kann man juristisch nicht geschulte Angeklagte beauftragen?
Der juristisch nicht geschulte Angeklagte wird nicht in der Lage sein, die ihm zustehenden Rechte auch effektiv zu nutzen. Deshalb gilt auch hier: beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens.
Warum ist der Angeklagte vor Gericht anwesend?
Diese Anwesenheitspflicht des Angeklagten führt dazu, dass der Angeklagte (öffentlich-rechtlich) verpflichtet ist, vor Gericht zu erscheinen und anwesend zu bleiben ( § 231 Abs. 1 StPO ), wenn dieses im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht ( § 244 Abs. 2 StPO) über seine Schuld und ggf. zu verhängende Sanktionen verhandelt.
Kann man ohne den Angeklagten verhandelt werden?
Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat. Eine einfache Krankmeldung gegenüber dem Gericht genügt in der Regel aber nicht. Vielmehr ist es erforderlich, dass ein Arzt bestätigt, dass man infolge der Erkrankung verhandlungsunfähig ist.
Kann der Angeklagte den Gerichtssaal betreten?
Will der Angeklagte den Gerichtssaal nicht betreten, lässt ihn der Vorsitzende hereinbringen gemäß § 231 Abs.1 Satz 2 StPO. Es besteht die Möglichkeit ohne den Angeklagten zu verhandeln und zwar in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Beurlaubung des Angeklagten, § 231c StPO.