Was ist das franzosische gesetzliche Erbrecht?

Was ist das französische gesetzliche Erbrecht?

Das französische gesetzliche Erbrecht ist wie das Deutsche ein Verwandtenerbrecht. Erste Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, eheliche sowie nichteheliche und unter Umständen auch adoptierte Kinder. Auch dem überlebenden Ehegatten spricht das französische Erbrecht ein gesetzliches Erbrecht zu.

Was ist eine französische Erbrechtskanzlei?

Als deutsch-französische Erbrechtskanzlei beraten wir Erben in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Abwicklung eines Erbfalls in Frankreich bzw. mit Bezug zum französischen Erbrecht.

Was ist die französische Erbfolge?

Die französische Erbfolge. Damit Sie besser verstehen, was im Erbfall passiert, finden Sie nachstehend die Erbfolge, die das französischen Recht vorsieht. Der Gedanke dabei ist, dass so wenig Vermögen wie nur möglich der Familie (im weitesten Sinne) des Erblassers entzogen wird.

Wie wird die französische Erbschaftsteuer erhoben?

In Frankreich wird für alle Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer erhoben. Die französische Erbschaftsteuer wird nach dem Wert des Reinnachlasses berechnet.

Was ist die gesetzliche Erbfolge in Frankreich?

Gesetzliche Erbfolge in Frankreich. Stammen die Kinder jedoch nicht aus der Ehe mit dem überlebenden Ehegatten, besteht die Wahlmöglichkeit nicht. In einem solchen Fall sieht das französische Erbrecht vor, dass der Ehegatte ein Viertel des Nachlassvermögens erhält. Das restliche Erbe wird unter den Kindern aufgeteilt.

Wann findet das französische Erbrecht überhaupt Anwendung?

So gibt der französische Gesetzgeber auch vor, wann das französische Erbrecht in internationalen Erbfällen überhaupt Anwendung findet. Grundsätzlich ist der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers entscheidend, sodass beispielsweise ein Franzose, der zum Zeitpunkt seines Todes in Deutschland lebte, dem deutschen Erbrecht unterliegt.

Was ist eine französische Kanzlei für Erbrecht?

Als deutsch-französische Kanzlei für Erbrecht beraten und vertreten wir Mandanten aus Deutschland und Frankreich sowohl im deutschen Erbrecht als auch im französischen Erbrecht. Expertin für deutsch-französische Erbfälle ist unsere Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer.

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