Wie hoch wird die Grundrente?
Jeder Entgeltpunkt steht seit dem 1. Juli 2021 für monatlich 34,19 Euro (West) beziehungsweise 33,47 Euro (Ost). So ergibt sich aktuell ein maximaler Grundrentenzuschlag von knapp 420 Euro.
Wie wird die neue Grundrente berechnet?
Die Grundrente wird anhand der Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto berechnet, die Versicherte im Laufe ihres Erwerbslebens gesammelt haben. Die erworbenen Entgeltpunkte werden verdoppelt, allerdings auf maximal 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr und für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird danach um 12,5 Prozent gekürzt.
Wer hat Recht auf Grundrente?
Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt hat, für Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, oder dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder Pflege aufweist oder Kranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat. Erst ab 35 Jahre gibt es den vollen Zuschlag.
Wer hat Anspruch auf neue Grundrente?
Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, wer mindestens 33 Jahre (396 Monate) mit bestimmten Rentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt hat und dennoch nur eine relativ kleine Rente erhält. Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es erst ab 35 Jahren (420 Monate).
Wann bekommen sie die Regel-Alters-Rente?
Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind. Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.
Ist die gesetzliche Rentenversicherung mehr als die Altersrente?
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mehr als die Altersrente. Als staatliche Sozialversicherung bietet sie neben der Rente fürs Alter, Schutz bei Erwerbsminderung und eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.
Wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge angehoben?
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird seit 2012 und noch bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1955, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Rente
Wann dürfen sie in Rente gehen?
Seit dem 1. Juli 2014 gilt: Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind: dann können Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Von Ihrer Rente wird nichts abgezogen. Wenn Sie nach dem 1.