Ist die Kündigung unwirksam?
Tut er dies nicht, ist die Kündigung meist unwirksam. In Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern sowie in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung kann der Arbeitgeber deutlich leichter kündigen. Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erheben. Ansonsten wird die Kündigung wirksam.
Ist die Kündigung wegen Krankheit zulässig?
Wird der Grund für die krankheitsbedingten Ausfälle in naher Zukunft verschwinden, können die Fehlzeiten in der Vergangenheit noch so lang sein – die Kündigung wegen Krankheit ist nicht zulässig. Umgekehrt ist eine Kündigung auch bei nur wenigen Krankheitstagen möglich, wenn der Arbeitnehmer mit Sicherheit auf Dauer ausfallen wird.
Warum kommt eine Kündigung infrage?
Eine Kündigung kommt nur infrage, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz einsetzen kann. Dies ist besonders bei körperlichen Leiden relevant. Beispiel: A hat Gleichgewichtsstörungen und kann deshalb nicht mehr im Lager seiner Firma arbeiten.
Kann der Arbeitgeber wegen einer Krankheit kündigen?
Der Arbeitgeber kann dann wegen Krankheit kündigen, ohne die oben genannten Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Die Kündigung darf in beiden Fällen aber nicht sittenwidrig sein. Willkürliche und diskriminierende Kündigungen sind auch hier unwirksam. 4. Was sollten Arbeitnehmer nach einer krankheitsbedingten Kündigung tun?
Die Kündigung ist dann unwirksam. Ihr Arbeitgeber kann zwar erneut kündigen und eine Vollmacht beifügen. Im Idealfall kann er dann aber die ursprüngliche Kündigungsfrist nicht mehr halten, so dass Sie auf diese Weise den Beendigungstermin hinausschieben können.
Ist die Kündigungsfrist mehr als drei Monate?
Nur wenn die Kündigungsfrist mehr als drei Monate beträgt, reicht es, wenn Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Tipp: Dies können Sie telefonisch unter der bundesweiten Servicenummer:
Wie liegt der Kündigungsgrund bei der personenbedingten Kündigung?
Sie ahnen es: Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie die Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen wurden, nicht mehr erfüllen können – etwa wegen einer langen Erkrankung oder eines schweren Unfalls.
Wer hat eine wirksame Kündigung erhalten?
Wer eine wirksame Kündigung erhalten hat, sollte sich umgehend um ein Zwischenzeugnis bemühen beziehungsweise dieses beantragen. Sonst verlieren Sie nur Zeit in der Kündigungsfrist und Bewerbungsphase, die jetzt starten sollte.