Wer muss das Versammlungsprotokoll unterzeichnen?

Wer muss das Versammlungsprotokoll unterzeichnen?

Das Versammlungsprotokoll ist mindestens vom Versammlungsleiter (in der Regel vom Hausverwalter) und einem weiteren Wohnungseigentümer zu unterschreiben. Falls ein Verwaltungsbeirat besteht, ist das Protokoll auch von dessen Vorsitzenden oder einem Stellvertreter sowie einem Eigentümer zu unterschreiben.

Wer muss die Niederschrift der eigentümerversammlung unterschreiben?

Ist nach der Teilungserklärung zur Gültigkeit eines Versammlungsbeschlusses dessen Protokollierung erforderlich und ist die Niederschrift vom Versammlungsleiter und 2 Wohnungseigentümern oder Verwaltungsbeiräten zu unterschreiben, müssen die unterzeichnenden Wohnungseigentümer bei der Eigentümerversammlung anwesend …

Wer unterschreibt Verwalterbestellung?

Wesentlicher Inhalt sind jedenfalls die Laufzeit des Vertrages und die Vergütung des Verwalters. Den Verwaltervertrag schließen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer mit dem Verwalter ab(Kernaufgabe der WE), so dass nicht ausreichend ist, dass nur eine Mehrheit der Wohnungseigentümer den Vertrag unterzeichnet.

Wann wird im Auftrag unterschrieben?

Eine Unterschrift „im Auftrag“ – kurz „i. A. “ – bedeutet lediglich, dass die Vertretung als allgemeiner Überbringer einer Botschaft unterzeichnet, nicht jedoch die Verantwortung für die Nachricht trägt. Es liegt also keine Vollmacht vor.

Was ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzern?

Der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer Als erstes können Sie darauf verweisen, dass Eigentümer ein umfassendes Herrschaftsrecht an einer Sache haben (vgl. § 903 BGB), während Besitzer nur die tatsächliche Sachherrschaft innehaben (vgl. § 854 BGB).

Wer ist der Eigentümer eines Hauses?

Besitz stellt hingegen die tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand dar, d.h. Besitzer ist derjenige, der eine Sache in seinem Herrschaftsbereich hat. Dies muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Der Mieter eines Hauses z.B. ist (unmittelbarer) Besitzer des Hauses, aber nicht Eigentümer.

Was ist ein Besitzer?

Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.

Was ist die Abgrenzung von Besitz und Eigentum?

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer. Er kann aber auch die Sache tatsächlich weggeben und das Eigentum behalten.

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