Wo wird die Stellvertretung geprüft?
Beim Vertragsschluss hat die Prüfung der Vertretungsmacht bereits bei dem Angebot bzw. Trotzdem wird die Vertretungsmacht häufig bei der jeweiligen Willenserklärung des Vertreters mitgeprüft, indem die Voraussetzungen des § 164 Abs. 1 S. 1 einschließlich der Vertretungsmacht „am Stück heruntergebetet“ werden.
Was ist rechtsgeschäftliche Stellvertretung?
Stellvertretung (häufig kurz: Vertretung) bedeutet im Zivilrecht das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person, die als Vertreter für eine andere Person, den Vertretenen, nach den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tätig wird.
Wann gibt der Stellvertreter eine eigene Willenserklärung ab?
Diese Vollmacht wird durch empfangsbedürftige, grds. formfreie Willenserklärung gem. § 167 BGB erteilt. Sie ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um wirksam für einen anderen handeln zu können?
Offenkundigkeit der Vertretung Dass sein Handeln fremdbezogen ist, muss zum Schutz des Geschäftspartners, also des Dritten, offenkundig sein. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Fremdbezogenheit ausdrücklich erklärt wird, sofern sich dies konkludent aus den Umständen ergibt (§ 164 I 2 BGB).
Was ist ein gesetzlicher Vertreter?
Gesetzlicher Vertreter – was Sie wissen und beachten müssen! Was ist unter einem gesetzlichen Vertreter zu verstehen? In welchen Fällen ist ein gesetzlicher Vertreter unumgänglich? Ein gesetzlicher Vertreter ist eine natürliche Person, die für andere rechtsverbindlich agiert.
Was ist der Unterschied zum „normalen“ gesetzlichen Vertreter?
Der Unterschied zum „normalen“ gesetzlichen Vertreter besteht nämlich im Folgenden: Der gesetzliche Vertreter vertritt einen nicht voll geschäftsfähigen Menschen, also jemanden, der als solcher alleine zwar nicht rechtsgeschäftlich, aber selbst im realen Leben handeln kann.
Was sind die gesetzlichen Vertreter für ein Kind?
Ein typisches Beispiel für einen gesetzlichen Vertreter sind gemäß § 1629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil eines noch nicht volljährigen Kindes. Die gesetzliche Vertretung ist in diesem Fall Bestandteil des Sorgerechts.
Ist der gesetzliche Vertreter nicht voll geschäftsfähig?
Der gesetzliche Vertreter vertritt einen nicht voll geschäftsfähigen Menschen, also jemanden, der als solcher alleine zwar nicht rechtsgeschäftlich, aber selbst im realen Leben handeln kann. Dazu sind die durch Organe vertretenen juristischen Personen bzw. rechtsfähigen Personenvereinigungen als „leblose juristische Kunstgeschöpfe“ nicht in…