Fur wen gilt die Steuerfrist?

Für wen gilt die Steuerfrist?

Die Abgabefrist gilt nur für Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören z.B. Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden.

Wann ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn man nicht → per Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist. Will das Finanzamt wider Erwarten doch Geld sehen, kann die Steuererklärung zurückgenommen werden. Die Steuererklärung gilt dann als nicht abgegeben und das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen.

Wann muss der Verstorbene die Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gewährt das Steuerrecht den Angehörigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Abgabefrist ist der 29. Juli, allerdings in dem Jahr, das auf den Tod folgt. War der Verstorbene gar nicht pflichtveranlagt, musste er also gar keine Steuererklärung abgeben, dann kann es sich oft sogar lohnen, die Anträge auszufüllen.

Hat der Verstorbene noch steuerpflichtige Einnahmen versteuert?

Hatte der Verstorbene bis vor seinem Tod steuerpflichtige Einnahmen, die noch nicht versteuert wurden, dann müssen die Angehörigen eine letzte Steuererklärung machen. Unabhängig davon kann auch das Finanzamt die Erben dazu auffordern, eine Steuererklärung einzureichen.

Ist die Steuererklärung für den verstorbenen „lohnt“?

In welchen Fällen sich die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen „lohnt“. War der Verstorbene gar nicht pflichtveranlagt, musste er also gar keine Steuererklärung abgeben, dann kann es sich oft sogar lohnen, die Anträge auszufüllen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene Steuern gezahlt hat.

Kann der Verstorbene seine Einkommensteuererklärung einreichen?

Musste dieser jedes Jahr seine Einkommensteuererklärung einreichen, treten für das Jahr seines Todes die Erben als Rechts­nach­folger in seine Fußstapfen. Eine Steuererklärung ist unter anderem dann verpflichtend, wenn der Verstorbene im Jahr des Todes Einnahmen hatte, etwa aus Vermietung, und diese noch nicht besteuert wurden.

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