Welches Land hat das komplizierteste Steuerrecht?
Mythos
- „Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass nicht nur Bürger und Unternehmen stöhnen, sondern auch der Fiskus die Flut von Regeln nicht mehr bewältigen kann.“
- „Das deutsche Steuerrecht mit seinen vielen Ausnahmen und Sonderregeln gilt als eines der kompliziertesten der Welt.“
Welches Land hat die meisten Gesetze?
Liste der Länder nach Steuerquote
| Rang | Land | Steuern als Anteil des Bruttonationaleinkommens |
|---|---|---|
| 1 | Frankreich | 46,2 % |
| 2 | Dänemark | 46,0 % |
| 3 | Belgien | 44,6 % |
| 4 | Schweden | 44,0 % |
Wie kompliziert ist das deutsche Steuerrecht?
In der Tat gilt das deutsche Steuerrecht als relativ unübersichtlich: Das Einkommenssteuerrecht kennt Ausnahmen von Ausnahmen von Ausnahmen. Immer wieder wird bemängelt, dass es keine Allgemeinverständlichkeit und keine Rechtsklarheit mehr gäbe.
Was ist die Einkommensteuer?
Was ist eigentlich die Einkommensteuer? Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Sie wird in Deutschland auf die Einkünfte natürlicher Personen erhoben. Die Einkommensteuer als Gemeinschaftsteuer stellt die wichtigste Einnahmequelle des Staats dar.
Was ist der Grundfreibetrag für eine Einkommensteuer?
Genauer gesagt, sind es 9.744 Euro im Jahr 2021. Liegt Ihr Einkommen unter diesem Wert, müssen Sie keine Steuern zahlen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Grundfreibetrag und dieser wird regelmäßig erhöht. Das heißt im Umkehrschluss: Ab dem 9.745sten Euro wird Einkommensteuer fällig.
Wie wird die zu versteuernde Einkommensteuer berechnet?
Auf die Hälfte des zu versteuernden Einkommens wird dann die tarifliche Einkommensteuer errechnet. Dieser Steuerbetrag wird dann wiederrum ins Verhältnis zum halben zu versteuernden Einkommen gesetzt. So erhalten Sie einen Steuersatz. Dieser wird dann auf das gesamte zu versteuernde Einkommen berechnet.
Wie kann die tarifliche Einkommensteuer ermittelt werden?
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens, § 32 a Einkommensteuergesetz (EStG). Daher muss als erstes das zu versteuernde Einkommen ermittelt werden. Dann erst kann aus der Steuertabelle die dazugehörige tarifliche Einkommensteuer abgelsesen werden.