Welche Gründe gibt es eine Ehe zu annullieren?
Typische Gründe, um die Ehe annullieren zu lassen
- Eheverbot unter Blutsverwandten.
- Eheverbot für Personen, die durch Adoption miteinander verwandt sind.
- Eingehung einer Scheinehe.
- Doppelehe (Bigamie)
- Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten.
- Willensmängel beim Entschluss, sich zu verheiraten.
Was heißt die Ehe annulieren lassen?
Lässt man eine Ehe annullieren oder auch aufheben, bedeutet das, dass sie für nichtig erklärt wird. Anders als bei einer Scheidung, wird bei einer Annullierung die Eheschließung als solche nicht anerkannt.
Wie ist die Annullierung einer Ehe möglich?
Prinzipiell ist die Annullierung der Ehe möglich. Der Gesetzgeber sieht diesen Schritt jedoch nur in ausgewählten Einzelfällen vor, bspw. bei Zwangsehen. Andernfalls kommt für die Eheleute meist nur der klassische Weg der Scheidung in Frage. Ausführliche Informationen zur Frist der Annullierung einer Ehe erhalten Sie im Folgenden.
Wie kann ich einen Antrag auf Annullierung der Ehe einreichen?
Hierzu bedarf es in aller Regel eines Antrages vor dem zuständigen Amtsgericht. Diesem ist die jeweilige Begründung anzuhängen, die vermeintlich für eine Eheaufhebung sprechen. Für die Einreichung des Antrages auf Annullierung der Ehe ist eine Frist in der Regel angesetzt.
Wann kann eine Eheschließung unter Drohung annulliert werden?
Bei einer Eheschließung unter Drohung kann die Ehe innerhalb von 3 Jahren annulliert werden. Die 3-jährige Frist beginnt, sobald ein Ehepartner entweder keine negativen Folgen mehr zu befürchten hat oder der Bedrohende seine Drohung wahr macht oder einstellt.
Wie kann man eine Eheannullierung beantragen?
Auch Täuschungen durch den Ehepartner (z. B. über eine ansteckende Erkrankung) machen eine Eheannullierung möglich. Ehegatten können die Annullierung beim Familiengericht beantragen – dort besteht Anwaltszwang. Je nach Einzelfall können sich wie bei einer Scheidung nacheheliche Ansprüche ergeben, z. B. auf Unterhalt.