FAQ

Fur was muss der Vater ausser Unterhalt noch zahlen?

Für was muss der Vater ausser Unterhalt noch zahlen?

Was als Sonderbedarf zählt wird meist individuell beurteilt. Dinge wie Arztrechnungen, Betreuungskosten, Kosten für allergiebedingte Einrichtung, Klassenfahrten oder Zahnarztkosten werden in der Regel als Sonderbedarf gewertet. Spezielle Kleidung, Möbel oder Lernmittel gelten nicht als Sonderbedarf.

Welche Kosten sind durch den Kindesunterhalt abgedeckt?

Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Zum Lebensbedarf zählen dabei z. B. Kleidung, Wohnen, Gesundheitsfürsorge und Freizeitgestaltung.

Wie hoch ist das Kindergeld für den Großvater der Kinder?

Verzichtet nun die Mutter gegenüber ihrem Vater (Großvater der Kinder) nicht auf ihren Vorrang, steht ihr für ihre drei Kinder Kindergeld in Höhe von (2 x 219 Euro) + (1 x 225 Euro) = 663 Euro zu, dem Großvater für den Bruder 219 Euro. Zusammen würde die gesamte Familie demnach 882 Euro Kindergeld im Monat erhalten.

Wie kann das Kindergeld ausgezahlt werden?

Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden.

Wie kann das Kindergeld an einen Großelternteil gezahlt werden?

In diesem Fall können Sie der Familienkasse schriftlich mitteilen, dass das Kindergeld statt an einen Elternteil an einen der beiden Großeltern gezahlt werden soll. Damit kann sich ein höherer Kindergeldbetrag bei dem Großelternteil ergeben, wenn diesem etwa noch für Sie selbst oder für weitere eigene Kinder Kindergeld zusteht.

Kann ich für mein verheiratetes Kind Kindergeld bekommen?

Kann ich für mein verheiratetes Kind Kindergeld bekommen? Ja, Kindergeld gibt es auch für verheiratete Kinder und Kinder, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – unter denselben Voraussetzungen , die auch für unverheiratete Kinder gelten.

Kategorie: FAQ

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