FAQ

Wer vollstreckt ein Urteil?

Wer vollstreckt ein Urteil?

Zuständig hierfür ist gem. § 808 I ZPO der Gerichtsvollzieher. Eine Besonderheit bildet die Vollstreckung in Forderungen (§§ 828-856 ZPO): Dafür ist gem. § 828 I ZPO das Vollstreckungsgericht zuständig.

Welche drei zentralen Voraussetzungen müssen für die Einleitung einer Zwangsvollstreckung vorliegen?

Weiter müssen die speziell für die Zwangsvollstreckung geltenden drei formellen Voraussetzungen Titel, Klausel und Zustellung vorliegen.

  1. Titel. Ein Titel ist unerlässliche Grundvoraussetzung jeder Vollstreckungsmaßnahme.
  2. Klausel.
  3. Zustellung.

Wie leitet man die Zwangsvollstreckung ein?

Eine Zwangsvollstreckung kann bei einem Vollstreckungsgericht beantragt werden. Eine wichtige Voraussetzung für den Antrag ist ein an den Schuldner zugestellter Vollstreckungstitel mit darin enthaltener Vollstreckungsklausel.

Was nehmen die Gläubiger in Anspruch?

Sollten diese auch erfolglos bleiben, nehmen die Gläubiger meisten fremde Hilfe in Anspruch. Dies sind in der Regel Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte. Die Kosten, die für die Beauftragung von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Hat der Gläubiger einen Titel erwirkt?

Wenn der Gläubiger gegen Sie einen Titel erwirkt hat (Voraus­setzung für eine Zwangs­voll­streckung), kann er einen Gerichts­voll­zieher damit beauftragen, Ihnen die Vermögens­auskunft (früher eides­stattliche Versicherung) ab­zunehmen. Oftmals wird diese von Gläubigern genutzt, die zuvor erfolglos versucht haben beim Schuldner zu pfänden.

Wie können die anderen Gläubiger etwas erhalten?

Nur wenn nach der Befriedigung der Forderungen der anderen Gläubiger noch ein Teil der Insolvenzmasse übrig ist, können sie damit rechnen, etwas zu erhalten. Aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger stellen keine Insolvenzgläubiger dar, da sie einen dinglichen Anspruch besitzen.

Was wird von Gläubigern veranlasst?

Dies wird von den Gläubigern veranlasst, um ihre Forderung zu sichern oder um ihre Forderung durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung einzutreiben. Oftmals wurde schon in der Vergangenheit, z.B. bei der Aufnahme eines Kredits, eine Lohnabtretung unterschrieben.

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