Wie kann der Ehegatte uber seinen Nachlass verfugen?

Wie kann der Ehegatte über seinen Nachlass verfügen?

Jeder Ehegatte kann über seinen Nachlass (Eigengut und Vorschlagsbeteiligung) in einem Testament verfügen. Der überlebende Partner kann hier (erbrechtlich) noch einmal maximal begünstigt werden. Zu beachten sind aber die Pflichtteile der Kinder oder der Eltern des Verstorbenen.

Wie kann der überlebende Ehepartner lebzeitige Zuwendungen machen?

In seiner Eigenschaft als Vollerbe kann der überlebende Ehepartner nach Wiederverheiratung seinem neuen Partner lebzeitige Zuwendungen auch aus dem ehemaligen Erblasservermögen machen.

Wie können Ehepartner begünstigt werden?

Eine Variante, wie sie Ehepartner begünstigen können, stellt der sogenannte Vorschlag dar. Die gesetzlich vorgesehene hälftige Beteiligung am Vorschlag (Überschuss der Aktiven über die Passiven der Errungenschaft jedes Ehegatten) in der güterrechtlichen Auseinandersetzung ist abänderbar.

Ist der überlebende Ehegatte ein Viertel des Nachlasses?

Wird der überlebende Ehegatte Erbe neben Verwandten der ersten Ordnung – also neben Kindern, Enkeln, Urenkeln etc.–, beträgt sein Erbteil ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB). Zusätzlich zu diesem Viertel erhält der überlebende Ehegatte bei bestehender Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel (§ 1371 Abs.

Hat ihr Ehepartner eine eigene Privathaftpflichtversicherung?

Hat auch Ihr Ehepartner vor der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung, können Sie in der Ehe Ihre Versicherungen zusammenlegen. Kündigen Sie den jüngeren Vertrag. Der jüngere Vertrag kann nämlich meist rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben werden, in der Sie die Aufhebung beantragt haben.

Wie können sie in einem Ehevertrag individuelle Regelungen treffen?

Die Ehegatten können in einem Ehevertrag individuelle güterrechtliche Regelungen treffen: Modifikation des gewählten Güterstandes, z.B. Verbleib der Erträge aus dem Eigengut im Eigengut, Zuweisung eines Unternehmen oder Geschäfts ins Eigengut (anstelle der Errungenschaft); Abänderung der hälftigen Beteiligung am Vorschlag.

Wie besteht der Nachlass des verstorbenen Ehegatten?

Der Nachlass des verstorbenen Ehegatten besteht aus seinem Eigengut und seinem Vorschlagsanteil. Die andere Hälfte der beiden Vorschläge bleibt beim überlebenden Ehegatten und wird nicht vererbt. Wie können Sie Ihren Nachlass im Rahmen des Güterrechts planen? Die Ehegatten können in einem Ehevertrag individuelle güterrechtliche Regelungen treffen:

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