FAQ

Wer kann eine Petition einreichen?

Wer kann eine Petition einreichen?

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Wie geht’s mit Petitionen?

Worum geht´s. Petitionen sind ein extrem wichtiges und erfolgreiches Mittel um Firmen, Politik usw. zu Handlungen zu bewegen. Grundsätzlich kann eine Petition als eine Forderung verstanden werden, die von möglichst vielen Menschen gleichzeitig gestellt und gesammelt übergeben wird.

Wie kann eine Petition verstanden werden?

Grundsätzlich kann eine Petition als eine Forderung verstanden werden, die von möglichst vielen Menschen gleichzeitig gestellt und gesammelt übergeben wird. Petitionen kann mensch grob in 2 Gruppen einteilen (Online-Petition und klassische Petitionen).

Wie kann die Behörde von der Petition Kenntnis nehmen?

Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf. Einreichungen von eidgenössischen Volksinitiativen, Referenden und von Petitionen an den Bundesrat müssen frühzeitig mit der Bundeskanzlei vereinbart werden (Tel. 058 462 48 02).

Was ist eine eidgenössische Petition?

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Wer kann eine Petition einreichen? 1 Jede natürliche Person, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Staatsangehörigkeit. 2 Juristische Personen des privaten Rechts durch ihre Vertretungsberechtigten. 3 Auch geschäftsunfähige Personen wie Minderjährige oder unter Betreuung stehende Personen.

Kann die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet werden?

Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Die Kontrollfunktion der Landesparlamente und des Bundestages gegenüber den jeweiligen Regierungen wird allerdings bei den Petitionen an die zuständigen Stellen selten genutzt.

Was ist der Titel ihrer Petition?

Worum bitten Sie | Titel Ihrer Petition – Der Titel ist das erste, was Menschen lesen werden. Seien Sie präzise und konkret, dabei aber ausreichend verständlich und erklärend. Verwenden Sie, wenn möglich, nicht mehr als 100 Zeichen. Warum ist das wichtig? -Sie brauchen Unterstützung, um Ihr Ziel zu erreichen.

Welche Bundesländer haben Anspruch auf Bescheid über die Petition?

In einigen Bundesländern, beispielsweise in Brandenburg, besteht Anspruch auf Bescheid über die Petition. Daneben gibt es das sehr viel weniger beachtete Recht, sich an eine Behörde oder an eine andere „zuständige“ öffentliche Stelle zu wenden.

Wie lange dauert die Einreichung ihrer Petitionen?

Die Staatsregierung wird daher unmittelbar nach Einreichung Ihrer Petition um Stellungnahme gebeten. In der Regel dauert dies – abhängig vom Umfang des Sachverhaltes – und der Vielzahl der eingereichten Petitionen mehrere Wochen.

Wie lange dauert die Stellungnahme ihrer Petitionen?

In der Regel dauert dies – abhängig vom Umfang des Sachverhaltes – und der Vielzahl der eingereichten Petitionen mehrere Wochen. Der Ausschuss wird sich nach dem Vorliegen der Stellungnahme Ihrer Petition dann in einer der nächsten Ausschusssitzung annehmen.

Welche Fristen gibt es im Petitionsverfahren?

Im Petitionsverfahren gibt es keine Fristen zu wahren. Es hat jedoch keine aufschiebende Wirkung und kann die gegen behördliche Entscheidungen zulässigen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage nicht ersetzen. Die dafür geltenden Fristen müssen unabhängig vom Petitionsverfahren unbedingt beachtet werden! 7.

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