Welche Rechtssache ist von grundsätzlicher Bedeutung?
Von grundsätzlicher Bedeutung ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint.
Wie ist die Nichtigkeit von Verträgen geregelt?
Ein besonders wichtiger Fall der Nichtigkeit von Verträgen ist in § 125 BGB geregelt. Dieser betrifft die Formnichtigkeit. Grundsätzlich sind Rechtsgeschäfte formfrei. In bestimmten Fällen ist jedoch eine bestimmte Form vorgeschrieben.
Welche Rechtsfragen treten auf?
Rechtsfragen treten auf, wenn Rechtssubjekte (natürliche Personen, juristische Personen) einen bestimmten Sachverhalt (Tatsache) rechtlich zu bewerten haben oder ihn unterschiedlich beurteilen.
Was sind die wesentlichen Nichtigkeitsgründe?
Dabei wird auf alle wesentlichen Nichtigkeitsgründe eingegangen, wie etwa Nichtigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit, Vorbehalts, Scheingeschäft, Sittenwidrigkeit, Wucher, Formverstößen (insbesondere fehlende Schriftform!), Nichtigkeit nach Anfechtung (wegen Irrtums, Drohung, Täuschung) oder Nichtigkeit im AGB-Recht.
Ist der Eingriff verfassungsgemäß?
Bei Grundrechten mit Gesetzesvorbehalt: Der Eingriff ist verfassungsge-mäß, wenn die Rechtsgrundlage (und der darauf gestützte Einzelakt) den Voraussetzungen des Gesetzesvorbehalts genügen (oder:… verfassungs-mäßige Konkretisierungen des Gesetzesvorbehalts sind).
Wie vertritt die Rechtsprechung den Vermögensbegriff?
Die Rechtsprechung (vgl. BGHSt 16, 220 [221]; 26, 346 [347]) vertritt dabei den sog. wirtschaftlichen Vermögensbegriff, wonach alle wirtschaftlich wertvollen Positionen erfasst werden z.B. Arbeitskraft. Die Rechtsprechnung nahm allerdings bei dem sog.