Kann Berliner Testament nach Tod des Ehepartners ändern?
Für den Fall, dass ein überlebender Ehepartner ein neues Testament nach dem Ableben des anderen Ehepartners aufsetzt und dabei die Berliner Testament Schlusserben ändern will, wäre dieses normalerweise ungültig. Grundsätzlich kann man nach dem Tod eines Ehepartners keine Änderung dieses Testaments durchführen.
Welche Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner?
Besondere Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner, wenn er vom Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Auch eine solche Entscheidung hat der überlebende Ehepartner grundsätzlich zu respektieren. Die Enterbung führt dazu, dass der überlebende Ehepartner nicht Erbe wird.
Wie kann der überlebende Ehepartner das gemeinschaftliche Testament beseitigen?
Nach einer Ausschlagung kann der überlebende Ehepartner also beispielsweise seine neue/n Partner/in in einem Testament wirksam als Erben/in einsetzen. Unter Umständen kann der überlebende Ehegatte die Bindungswirkung in dem gemeinschaftlichen Testament auch durch eine Anfechtung beseitigen, §§ 2281, 2078, 2079 BGB.
Wie soll der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert werden?
Der zunächst überlebende Ehepartner soll finanziell abgesichert werden und das Familienvermögen soll nach dem Ableben des überlebenden Ehepartners in der Familie bleiben und an die gemeinsamen Kinder weitergegeben werden. Eine solche Erbfolgeplanung setzen die Eheleute im Allgemeinen durch die Abfassung eines gemeinsamen Testaments um.
Was kann der Ehegatte nach dem Ableben seines Partners ändern?
Haben die Eheleute in dem Testament beispielsweise gemeinsam bestimmt, dass die Kinder Schlusserben sein sollen und am Ende das gesamte Familienvermögen erhalten sollen, dann kann der zunächst überlebende Ehegatte nach dem Ableben seines Partners an dieser Entscheidung grundsätzlich nichts mehr ändern.