Wie kann ich eine Klage beim ordentlichen Gericht einreichen?
Klage beim ordentlichen Gericht (erste Instanz, Amtsgericht) einreichen Wenn Sie einen Anspruch im Wege der Klage verfolgen wollen, müssen Sie sich an das hierfür zuständige Gericht der ersten Instanz wenden.
Wie können sie eine Klage beim Amtsgericht einreichen?
Einreichen der Klage. Eine Klage beim Amtsgericht können Sie auf folgende Weise einreichen: Sie können eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Formulierung und Einreichung der Klageschrift beauftragen. Sie können die Klageschrift selbst formulieren und schriftlich beim Gericht einreichen (in mehrfacher Ausführung).
Wie schildert das Gericht eine Güteverhandlung?
Das Gericht stellt die Klageschrift dem Beklagten mit der Aufforderung zu, sich innerhalb einer bestimmten Frist dazu zu äußern. Das Gericht legt gegebenenfalls einen frühen ersten Termin fest, der mit einer Güteverhandlung beginnt. Bei der Güteverhandlung können beide Parteien den Fall aus ihrer Sicht schildern.
Ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen?
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt * ist zu empfehlen, bei bestimmten Familiensachen besteht vor dem Amtsgericht auch Anwaltspflicht. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
https://www.youtube.com/watch?v=5Gbg6tz6GQY
Wie unzulässig ist das Verhältnis der Rechtsanwälte untereinander?
Ebenso unzulässig ist im Verhältnis der Rechtsanwälte untereinander die Abgabe und die Entgegennahme eines Teils entstandener Gebühren (§ 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO).
Welche gesetzliche Vergütung gibt es in einem gerichtlichen Verfahren?
Festsetzungsfähig ist aber nur die in einem gerichtlichen Verfahren (Anhängigkeit genügt) erwachsene gesetzliche Vergütung, auch im PKH-Verfahren. Gesetzliche Vergütung sind zunächst die gesetzlichen (= aus dem RVG sich ergebenden) Gebühren und Auslagen, die dem Anwalt gegen den Mandanten erwachsen sind.
Kann man mit einer bereits verjährten Vergütung aufrechnen?
Mit einer bereits verjährten oder sonst einredebehafteten Vergütungsforderung kann der Anwalt nicht aufrechnen, § 390 BGB. Bei Prüfung der Verjährung sollten die Vorschriften über deren Hemmung beachtet werden (§§ 203–213 BGB; § 8 Abs. 2 und 7 RVG).