Was ist eine Überkreuzversicherung?
Die auch als Überkreuzversicherung bekannte Risikolebensversicherung „über Kreuz“ versichert gleich zwei Menschen. Sie besteht aus zwei Verträgen, jeweils mit eigener Laufzeit und Versicherungssumme. Der Clou ist, dass im ersten Vertrag Person A Versicherungsnehmer ist und Person B die versicherte Person.
Was gilt für eine Lebensversicherung während der Ehe?
Sofern während der Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, wird diese beim Scheidungsverfahren im Zuge des Zugewinnausgleichs mit eingerechnet. In diesem Zusammenhang gilt diese Vorgehensweise jedoch nur für Kapitallebensversicherungen, nicht jedoch für Risikolebensversicherungen.
Kann der Ehepartner als Begünstigter in der Versicherung eingetragen werden?
In der Regel wird der Ehepartner des Versicherungsnehmers als Begünstigter in der Versicherung für den Todesfall eingetragen sein. Eine Eintragung des Ehegatten als Begünstigten der Versicherung könnte insofern problematisch sein, da die Versicherungspolice in diesem Punkt nicht mehr in jedem Fall abänderbar ist.
Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und seinen Ehepartner benannt?
Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme. Die vorgenannten Automatismen greifen in 99% der Fälle reibungslos und ohne weitere Schwierigkeiten.
Hat ihr Ehepartner eine eigene Privathaftpflichtversicherung?
Hat auch Ihr Ehepartner vor der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung, können Sie in der Ehe Ihre Versicherungen zusammenlegen. Kündigen Sie den jüngeren Vertrag. Der jüngere Vertrag kann nämlich meist rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben werden, in der Sie die Aufhebung beantragt haben.