Was bedeutet Wartezeit bei Zusatzversicherung?
Als Wartezeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem technischen Beginn (Beginn der Beitragszahlung) und dem materiellen Beginn einer Versicherung (Beginn der Leistungspflicht). Der Versicherer zahlt Leistungen erst nach Ablauf dieser Frist.
Kann ich die Krankenkasse wechseln trotz offener Beträge?
Schulden bei der Krankenkasse: Kann ich dennoch wechseln? Grundsätzlich ist ein Wechsel der Krankenkasse auch bei Beitragsschulden möglich. Hierbei gilt es allerdings die allgemeine Bindungsfrist von 18 Monaten zu berücksichtigen. Denn durch diese sind Sie für mindestens 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden.
Was sind die allgemeinen Wartezeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Bei einem Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder aus einem anderen Vertrag über eine Krankheitskostenversicherung in die private Krankenversicherung (PKV) können sog. Wartezeiten vereinbart werden. Hierbei unterscheidet man. die allgemeine Wartezeit über max. 3 Monate und.
Was sind die Wartezeiten bei der privaten Krankenversicherung?
Wartezeiten können bei der privaten Krankenversicherung nicht nur bei Versicherungseintritt anfallen, sondern auch bei der Buchung von Mehrleistungen. Will man zusätzliche Leistungen einer Versicherung in Anspruch nehmen, so kann es dabei ebenso ein paar Monate dauern, bis die Kosten dafür von der Versicherung gewährt werden.
Wie lange dauert die Wartezeit bei einem Krankenversicherer?
Die meisten Versicherer arbeiten mit einer allg. Wartezeit von 3 Monaten sowie einer besonderen Wartezeit von 8 Monaten; Bei einem nahtlosen Übertritt aus der GKV bzw. der PKV zu einem privaten krankenversicherer werden die Wartezeiten erlassen (eine entsprechende Vorversicherungszeit vorausgesetzt)
Wann gilt der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung?
Gibt es Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung und ab wann gilt der Versicherungsschutz? In der privaten Krankenversicherung gilt grundsätzlich eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.