Wird ein Testamentsvollstrecker kontrolliert?
Der Testamentsvollstrecker wird kontrolliert durch den Erben, gegebenenfalls die Miterben, wenn er selbst Erbe geworden ist. Er hat den Erben unverzüglich ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, so dass die Erben mitverfolgen können, wie der Nachlass gemäß den Anordnungen des Erblassers verteilt wird.
Was ist wenn es keinen Testamentsvollstrecker gibt?
Erblasserin bestimmt keinen konkreten Testamentsvollstrecker Eine solche Bestimmung unterblieb dann aber in der Folge bis zum Eintritt des Erbfalls.
Wie lässt sich die Erbschaftssteuer korrigieren?
Bei Immobilien lässt sich die Erbschaftssteuer durch Sonderregulungen umgehen. Sollte ein Testament so ungünstig gestaltet sein, dass die Erbschaftssteuer sehr hoch ausfällt, lässt sich dieser Zustand durch Ausschlagung der Erbschaft auch nach dem Tod des Erblassers noch korrigieren.
Wie haftet die Erbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung?
Vor der Erbauseinandersetzung muss eine Erbengemeinschaft die Nachlassverbindlichkeiten begleichen. Reicht der Nachlass nicht aus, um die Schulden zu begleichen, haftet die Gemeinschaft den Gläubigern des Erblassers mit ihrem Privatvermögen. Im deutschen Erbrecht haftet die Erbengemeinschaft nach § 2058 BGB dabei als Gesamtschuldner.
Ist ein Testament oder ein Erbvertrag unumgänglich?
Wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, so kann die Erbengemeinschaft viele Rechts- oder Bankgeschäfte auch ohne Erbschein tätigen. Manchmal ist ein Erbscheinantrag aber unumgänglich. In diesem Fall hat die Erbengemeinschaft zwei Möglichkeiten: Jeder Miterbe kann sich selbst einen Teilerbschein ausstellen lassen.
Wie lässt sich die Erbschaftssteuer senken?
Die Erbschaftssteuer lässt sich also durch Erbschaften auf Umwegen deutlich senken bzw. ganz umgehen. Durch eine Änderung der Familienverhältnisse lassen sich Freibeträge erhöhen und die Erbschaftssteuer so erheblich senken bzw. umgehen.