Welche Nachbarn gehören zum Zaun?
Im Prinzip gehört demjenigen der Zaun, der von Gesetzes wegen verpflichtet ist, diesen zu errichten. Sind beide Nachbarn verpflichtet, gehört der Zaun beiden und beide müssen sich die Kosten teilen.
Wie teilen sich die Kosten für den Zaun?
Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen ( § 922 BGB ). Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt.
Wie müsst ihr die Kosten für den Zaun tragen?
Die Kosten für den Zaun müsst ihr also nur dann allein tragen, wenn ihr in einem der drei Bundesländer mit Rechtseinfriedungspflicht wohnt. Übrigens: Nicht nur die Kosten für das Anlegen der Grundstückstrennung werden so verteilt.
Ist die Einzäunung zum Nachbarn zu hoch?
Ist die Einzäunung zum Nachbarn beispielsweise ortsunüblich oder Sie ist schlicht zu hoch, kann der Nachbar Sie dazu zwingen, die Einfriedung entweder abzubauen oder auf die zulässige Höhe zu reduzieren. Zudem gilt: Wenn in Ihrer Gemeinde die Einfriedungspflicht besteht, kann man Sie dazu zwingen, einen Zaun zu setzen.
Welche Bundesländer haben einen Gartenzaun?
Diese Regelung gilt in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen. Im Vergleich zu diesen Bundesländern ist ein Zaun in Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein nur dann Pflicht, wenn einer der Nachbarn auf einen Gartenzaun als Grenze besteht. In diesem Fall müssen sich beide Nachbarn die Kosten für den Zaun teilen.
Wie gelingt das Aufbauen eines Zauns?
Das Aufbauen eines Zaunes erfolgt am besten in Teamarbeit. Es sind zwar einige Arbeitsschritte nötig, bis der neue Zaun steht, aber der Aufwand lohnt sich. Eine der wichtigsten Arbeiten ist das richtige Setzen der Zaunpfosten. Mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung gelingt das Aufstellen.
Wie nennt der Gesetzgeber einen Zaun?
Der Gesetzgeber nennt einen Zaun nicht Zaun, sondern Einfriedung. Der Begriff Einfriedung ist ein Oberbegriff und umfasst nicht nur Zäune, sondern sämtliche Anlagen, die ein Grundstück abgrenzen. Das können zum Beispiel auch Hecken oder Gabionensteine sein.