FAQ

Warum wird es schwieriger wenn sie sich gerade vor einer Scheidung befinden?

Warum wird es schwieriger wenn sie sich gerade vor einer Scheidung befinden?

Schwieriger wird es aber, wenn Sie sich gerade vor einer Scheidung befinden und während Ihrer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Denn dann steht Ihnen ein Zugewinnausgleich bevor – was möglicherweise der Grund ist, warum Sie über eine Schenkung nachdenken.

Wie sollte der Scheidungsantrag verbunden werden?

Denn auch Kinder könnten im Rahmen des Scheidungsverfahrens gehört werden. Der Scheidungsantrag sollte mit einer Erklärung über die Folgesachen verbunden werden. Hier ist § 133 FamFG zu berücksichtigen. Sind sich die Ehegatten über eine Folgesache uneinig, wird beantragt, dass diese zu regeln ist.

Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?

Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.

Wie lange dauert der Scheidungstermin bei Gericht?

Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Ablauf der Scheidung. Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Scheidung handelt. Bei ersterer kann der Scheidungstermin bei Gericht schon nach wenigen Minuten erledigt sein.

Welche Vermögenswerte sind nach der Rechtsprechung zustimmen?

Lediglich Vermögenswerte, die bis zu ca. 85 % Ihres gesamten Vermögens ausmachen, sind nach der Rechtsprechung zustimmungsfrei. Sollte das Haus also mehr als 85 % Ihres gesamten Vermögens darstellen, muss Ihr Ehepartner der Schenkung zustimmen.

Ist das Haus das gesamte Vermögen ihres Ehepartners?

Sollte das Haus also mehr als 85 % Ihres gesamten Vermögens darstellen, muss Ihr Ehepartner der Schenkung zustimmen. Gehen Sie zum Notar und möchten die Schenkung beurkunden, wird Sie der Notar ausdrücklich fragen, ob das Haus Ihr gesamtes Vermögen darstellt.

Wie verwalten sie ihr Vermögen in der Ehe selbstständig?

Zwar verwalten Sie Ihr Vermögen in der Ehe selbstständig, sind jedoch in der Verwaltung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beschränkt. Stellt das Haus nämlich Ihr gesamtes oder zumindest Ihr wesentliches Vermögen dar, können Sie das Haus Ihrem Kind nur überschreiben, wenn der Ehepartner ausdrücklich zustimmt (§ 1365 BGB).

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