Kann ich die Erlaubnis zur Aufnahme des Partners verweigern?

Kann ich die Erlaubnis zur Aufnahme des Partners verweigern?

Ein Vermieter kann die Erlaubnis zur Aufnahme des Partners daher nicht verweigern, nur weil er diesen nicht für zahlungsfähig hält. Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt und endet bald. Der Vermieter will die Wohnung bald anders nutzen und nicht mehr als Wohnraum vermieten.

Kann der Vermieter seinen Partner nicht in seine Wohnung aufnehmen?

Der Mieter darf seinen Partner grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters in seine Wohnung aufnehmen. Der Vermieter muss dem Zuzug des Partners jedoch grundsätzlich zustimmen. Der Vermieter kann dem Einzug des Partners widersprechen, wenn dieser für ihn unzumutbar ist oder der Wohnraum überbelegt wäre.

Kann der Vermieter dem Einzug des Partners widersprechen?

Der Vermieter kann dem Einzug des Partners widersprechen, wenn dieser für ihn unzumutbar ist oder der Wohnraum überbelegt wäre. Handelt es sich bei dem Partner um einen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, so braucht der Mieter keine Erlaubnis seines Vermieters.

Wie muss der Vermieter die Aufnahme des Partners erlauben?

Der Mieter muss daher unbedingt mit seinem Vermieter in Kontakt treten, diesen über den Einzug des Partners informieren und ihn bitten, den Partner in die Wohnung aufnehmen zu dürfen. Hierbei muss er den Vermieter auch die Daten seines Partners mitteilen. In den meisten Fällen muss der Vermieter die Aufnahme des Partners erlauben.

Ist die bloße Aufnahme des Partners in die eigene Wohnung möglich?

Durch die bloße Aufnahme des Partners in die eigene Wohnung wird dieser übrigens nicht förmlich in den Mietvertrag aufgenommen. Hierfür müsste das Paar mit dem Vermieter gesondert einen neuen Mietvertrag schließen. Zwingend notwendig ist dies aus Sicht des Vermieters aber nicht.

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