FAQ

Was versteht man unter Gutergemeinschaft?

Was versteht man unter Gütergemeinschaft?

Die Gütergemeinschaft ist wie die Gütertrennung ein familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Wenn die Eheleute im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbaren, wird alles, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten.

Ist eine Ehe automatisch eine Gütergemeinschaft?

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Jeder verwaltet sein Vermögen allein, er unterliegt dabei aber einigen Beschränkungen. Kein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen.

Wann macht eine Gütergemeinschaft Sinn?

Arten der Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft auf den Todesfall oder Erbfall: In diesem Fall kann die Gütergemeinschaft auch dann fortbestehen, wenn ein Ehepartner verstirbt. Möglich ist dann, dass die Gütergemeinschaft vom hinterbliebenen Ehegatten mit den gemeinsamen Kindern fortgeführt wird.

Wie kann ein Ehegatte über seine Gegenstände verfügen?

Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, sofern der andere Ehegatte einwilligt (§ 1369 BGB). Haushaltsgegenstände sind zum Beispiel die Waschmaschine, der Fernseher oder das Familienauto.

Warum gibt es keine Übernahme von Schulden in der Ehe?

Keine Übernahme von Schulden – Manchmal bringt der Partner kein Vermögen mit in die Ehe, sondern Schulden. Die Vermögenstrennung in der Zugewinngemeinschaft führt dazu, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen nicht haftet. Das sieht das Gesetz so vor ( § 1363 Abs. 2 BGB ).

Ist ein Ehegatte alleiniger Eigentümer einer Immobilie?

Ein Ehegatte kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen verfügen (§ 1365 BGB). Der Ehemann beispielsweise ist alleiniger Eigentümer einer Immobilie, ansonsten hat er kein weiteres Vermögen.

Was sind zustimmungsfreie Geschäfte für Ehegatten?

Zustimmungsfrei sind dagegen Geschäfte, wenn dem Ehegatten bei einem kleineren Vermögen 15 Prozent verbleiben; bei größeren Vermögen liegt die Grenze bei 10 Prozent. Dann hat der vermögende Partner nicht über einen wesentlichen Teil verfügt.

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