FAQ

Wie ist das Kindesrecht geregelt?

Wie ist das Kindesrecht geregelt?

Das Kindesrecht ist in den Art. 252 bis 327c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), das Erwachsenenschutzrecht in den Art. 360 bis 455 ZGB geregelt. Die kantonalen Einführungsgesetze zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) oder sonstigen kantonalen Gesetze enthalten Vorschriften zur Organisation und zur Zuständigkeit der KESB.

Was ist die Erziehung von Kindern in Pflegefamilien?

Martin R. Textor. Die Erziehung von Kindern in Adoptiv- und Pflegefamilien ist eine Form der Kinder- und Jugendbetreuung, bei der verlassene oder verstoßene Kinder auf Dauer bei Erwachsenen aufwachsen, mit denen sie in der Regel nicht leiblich verwandt sind. Sie leben in „Ersatzfamilien“, die alle Charakteristika biologisch begründeter Familien

Wie erwerben Kinder den bestmöglichen Umgang mit Verlusten und Krisen?

Den bestmöglichen, individuellen Umgang mit Verlusten und Krisen, ob kleineren oder größeren, müssen Kinder erst erwerben. Je früher sie die Möglichkeit bekommen, sich mit kleinen Verlusten auseinanderzusetzen, umso eher kommen sie später mit schweren Verlusten zurecht und zerbrechen nicht daran.

Ist eine geschiedene und getrennte Person selbstständig?

Sollten Geschiedene und getrennt Lebende haupt- oder nebenberuflich selbstständig sein, gelten gesonderte Regelungen. Nimmt eine selbstständige Person eine abhängige Nebentätigkeit auf, wird sie nicht in die Klasse 6 eingeordnet.

Wie ist das Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzrecht geregelt?

Das gegenwärtige Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzrecht datiert von 2013 und wird im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Die Ausführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts liegt bei den Kantonen, die ihrerseits die hierzu nötigen Gesetze erlassen haben.

Was ist das Recht der Kinder?

Hier wird das Recht der Kinder beschrieben, bei allen Angelegenheiten, die sie angehen, durch einen Vertreter gehört zu werden. Entsprechend der Reife des Kindes, auch seines Alters, soll das Kind angemessen mit seiner Meinung am Entscheidungsprozess beteiligt sein.

Was enthält Artikel 6 des Grundgesetzes für Kinder?

Artikel 6 des Grundgesetzes enthält nur Aussagen über Kinder, nicht für Kinder: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

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