Kann ein Notar Dokumente beglaubigen?

Kann ein Notar Dokumente beglaubigen?

Das kostet eine Beglaubigung Beglaubigungen beim Bürgeramt kosten in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Auch Notare können Zeugnisse amtlich beglaubigen. Das kann mehr kosten: Fällig sind 10 Euro pro Dokument oder 1 Euro pro Seite, die beglaubigt werden soll, jeweils plus Mehrwertsteuer.

Was ist die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift?

Die Beglaubigung einer Unterschrift bezieht sich nur auf deren Echtheit und nicht auf den Urkundeninhalt. Anders sieht es bei der notariellen Beglaubigung einer Abschrift oder Kopie aus. Hier soll der Notar gerade die Übereinstimmung von Hauptschrift und Abschrift (Kopie) inhaltlich prüfen, bevor er die notarielle Beglaubigung leistet.

Was ist der Sinn der notariellen Beglaubigung?

Sinn der notariellen Beglaubigung. Die notarielle Beglaubigung bescheinigt unter anderem, dass eine Zweitschrift mit dem Original übereinstimmt. Speziell im Rechtsverkehr kann die Beglaubigung ein gesetzliches Formerfordernis sein. Unterschriften in bestimmten Urkunden und Verträgen benötigen die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar.

Welche Gebühren entstehen für eine notarielle Beglaubigung?

Notarkosten können als Fünftelgebühr. einfach, hälftig oder doppelt entstehen. Für die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift entsteht beispielsweise die Fünftelgebühr. Zu beachten ist, dass die notarielle Mindestgebühr derzeit 15 Euro beträgt (Stand: Mai 2016). Für die Beglaubigung einer Vollmacht erhebt der Notar die einfache Gebühr

Was ist ein Notar beglaubigt?

Bei Dokumenten, welche von einem Notar beglaubigt werden können und dürfen, handelt es sich u.a. (vgl. § 42 Abs. 1 BeurkG) um: – Ausfertigungen: mit einem Ausfertigungsvermerk versehene Abschrift der Urschrift einer Urkunde (§ 49 Abs. 1 BeurkG) – Eheurkunden; siehe hierzu auch Punkt ‚Was ist eine Personenstandsurkunde‘?

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