Was ist die Rente der Witwenrente?

Was ist die Rente der Witwenrente?

Die Rente beträgt 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Sie wird nur für einen gewissen Zeitraum ausgezahlt und ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners begrenzt. Ihnen steht ein Zuschlag zur Witwenrente beziehungsweise Witwerrente zu.

Welche Rente erhalten sie nach dem Tod des Ehepartners?

Nach dem Tod des Ehepartners erhalten Sie dessen gesetzliche Rente zur finanziellen Absicherung drei Monate lang in voller Höhe. Danach besteht ein Anspruch auf die sogenannte große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Ob Sie eine Rente sowie einen Kinderzuschlag erhalten, erfahren Sie hier.

Welche Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente?

Anspruch auf eine Waisenrente haben: 1 leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen 2 Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten 3 Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden

Was ist die gesetzliche Hinterbliebenenrente?

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente kann Unterhaltsverluste durch den Tod des Ehepartners ausgleichen. Die Rentenversicherung zahlt beim Tod des Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente und für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Halb- oder Vollwaisenrente. Die Renten werden aus den Versicherungsansprüchen des Verstorbenen gezahlt.

Wie lange wird eine Witwenrente gezahlt?

Die kleine Witwenrente wird allerdings nur für zwei Jahre gezahlt. Ob jedoch generell ein Anspruch auf Witwenrente besteht, hängt vor allen Dingen auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat, besteht kein Anspruch auf Witwenrente.

Ist die Hinterbliebenenrente eine Witwenrente?

Wenn bei Rentner-Ehepaaren ein Partner stirbt, ist es in der Mehrzahl der Fälle die Ehefrau, die ihren Mann überlebt. Die typische Hinterbliebenenrente ist daher eine Witwenrente.

Wann wird die Witwenrente gekürzt?

Lebensjahr vollendet hat, erwerbsgemindert ist oder Kinder unter 18 Jahre erzieht. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Ehepartners. Stirbt der Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr wird die Witwenrente gekürzt.

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