FAQ

Welche Moglichkeit haben Drittstaatsangehorige langer als 6 Monate in Osterreich zu bleiben?

Welche Möglichkeit haben Drittstaatsangehörige länger als 6 Monate in Österreich zu bleiben?

Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder als Inhaberinnen/Inhaber eines Aufenthaltstitels “ ICT “ eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel.

Wie kann ich meine Familie nach Österreich bringen?

Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EWR‑BürgerInnen noch SchweizerInnen sind), die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen, benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung).

Was ist Aufenthaltstitel Familienangehöriger?

Der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ berechtigt Familienangehörige aus Drittstaaten (Staaten, die nicht Mitglied des EWR sind, ausgenommen Schweiz) zur befristeten Niederlassung mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.

Was passiert wenn man länger als 90 Tage in Österreich bleibt?

Droht mir eine Strafe, wenn ich mein Schengen-Visum 90 Tage überschritten habe? Wenn Sie länger im Schengen-Raum bleiben, als es Ihr Visum erlaubt, ist Ihr Aufenthalt illegal. Das gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz, sowie für den gesamten Schengen-Raum.

Wie lange dürfen Schweizer in Österreich bleiben?

EWR-Bürger und Schweizer sind zur visumfreien Einreise berechtigt. Sie haben das Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet für einen Zeitraum von drei Monaten. Das wird im Fremdenpolizeigesetz (FPG) geregelt.

Wie lange muss man verheiratet sein um Aufenthalt zu bekommen Österreich?

Sie haben mindestens ein Jahr in dem Land gelebt und. Sie waren vor Einleitung des Scheidungsverfahrens mindestens drei Jahre verheiratet.

Wie kann ich meine Schwester nach Österreich bringen?

Die/der Fremde muss grundsätzlich ihren/seinen Antrag auf Ersterteilung einer „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ persönlich und vor der Einreise nach Österreich im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) stellen.

Wie sind EWR-Bürgerinnen und Schweizerinnen berechtigt?

EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen oder Schweizer und Schweizerinnen sind unter bestimmten Voraussetzungen, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt. Sie müssen binnen vier Monaten nach der Einreise nach Österreich einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung stellen.

Wie können sie einen EWR-Bürger ausstellen lassen?

Sie können sich zudem einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger ausstellen lassen. Dieser ist ein Identitätsdokument, das heißt damit kann man sich ausweisen. Familienangehörige, die nicht selbst EWR-Bürger oder EWR-Bürgerinnen bzw. Schweizer oder Schweizerinnen sind, erhalten auf Antrag eine „Aufenthaltskarte“.

Was ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige?

Familienangehörige, die nicht selbst EWR-Bürger oder EWR-Bürgerinnen bzw. Schweizer oder Schweizerinnen sind, erhalten auf Antrag eine „Aufenthaltskarte“. Diese muss nach der Einreise in Österreich beantragt werden. Eine Antragstellung im Ausland ist nicht möglich. Die Aufenthaltskarte gilt für fünf Jahre.

Was ist eine Familienzusammenführung in Österreich?

Familienzusammenführung Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EWR‑BürgerInnen noch SchweizerInnen sind), die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen, benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung).

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