FAQ

Was ist der Versorgungsausgleich?

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich. Erklärung. Der sogenannte Versorgungsausgleich ist grundsätzlich bei jeder Ehe im Rahmen der Scheidung der Ehe durchzuführen. Der Versorgungsausgleich betrifft Anwartschaften oder Aussichten auf gesetzliche und private Versorgungsansprüche, die während der Ehe erworben worden sind.

Wie wurde die ambulante ärztliche Versorgung gefördert?

Krankenhäusern wurde es erleichtert, ambulante ärztliche Versorgung zu leisten, wenn der Bedarf von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht abgedeckt werden kann. Zudem wurde auch Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, medizinische Versorgungszentren ( MVZ) zu gründen und damit aktiv die Versorgung in der Region zu verbessern.

Ist eine Versorgungsordnung sinnvoll?

Sinnvoll ist eine Versorgungsordnung immer dann, wenn die Regelungen zur bAV komplex sind! Verzichtet werden kann auf eine Versorgungsordnung, wenn es sich um reine Entgeltumwandlungen ohne Arbeitgeberzuschuss handelt.

Wie ist der Versorgungsfreibetrag gewährt?

Der Versorgungsfreibetrag wird bei Zahlung von Versorgungsbezügen gewährt. Er beträgt 40 % der Versorgungsbezüge, höchstens jedoch 3.072 Euro. Die gleichzeitige Gewährung eines Versorgungsfreibetrags und eines Altersentlastungsbetrages ist nicht zulässig.

Wie soll der Versorgungsausgleich gewährleistet werden?

Durch den Versorgungsausgleich soll sichergestellt werden, dass die Rentenanwartschaften von Ehepartnern, die während der Ehe erzielt wurden, nach der Scheidung gerecht und jeweils zu 50 Prozent auf die Ex-Partner aufgeteilt werden.

Wie soll der Versorgungsausgleich geschaffen werden?

Für den Versorgungsausgleich hat der Gesetzgeber im Jahre 2009 ein Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geschaffen, auf welches auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1587 BGB verweist. Der Versorgungsausgleich soll allgemein dafür sorgen, dass erworbene Ansprüche auf Altersversorgung zwischen beiden Ehegatten gerecht aufgeteilt werden.

Wie wurde der Versorgungsausgleich 2009 geregelt?

Um dies zu ändern, wurde der Versorgungsausgleich Jahre 2009 komplett neu geregelt. Am 01.09.2009 trat das „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (VAStrRefG) in Kraft, in dessen erstem Artikel das Versorgungsausgleichsgesetz ( VersAusglG) verankert ist.

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