Welche Angaben müssen in einem Mietvertrag stehen?
Zunächst muss der Mietvertrag die persönlichen Angaben des Vermieters und Mieters enthalten. Darüber hinaus gehören keine weiteren Angaben zum Mieter in den Mietvertrag. Erbrachte Unterlagen seitens des Mieters wie beispielsweise Einkommensnachweise sind nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Wie fülle ich ein Mietvertrag richtig aus?
Tragen Sie immer korrekte und vollständige Daten ein: voller Vorname und Nachname, bisherige Adresse und Geburtsdatum der Mieter. Lassen Sie sich zwingend den Personalausweis zeigen. Zusätzlich von Vorteil könnten eine Mobilnummer und eine E-Mail-Adresse sein, um Kontakt zum Mieter aufnehmen zu können.
Was ist ein Mietvertrag?
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus.
Wie ist der Mietvertrag geregelt?
In Art. 253 OR wird der Mietvertrag gesetzlich wie folgt definiert: „Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten.“
Welche Pflichten haben Vermieter mit dem Mietvertrag ein?
Mieter als auch Vermieter gehen mit dem Mietvertrag vielfältige Pflichten ein. So ist der Mieter nach dem § 535 Absatz 2 BGB in der Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, das Mietjobsekt zurückzugeben, wenn das Ende des Mietverhältnisses erreicht ist.
Was reicht für den schriftlichen Mietvertrag?
Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die wesentlichen Vertragsbestandteile festlegen und unterschreiben.