Was ist ein europäischer Rechtsanwalt?
Erklärung zum Begriff Europäischer Rechtsanwalt (EuRAG) Nicht-deutsche Rechtsanwälte, die ihren Wohnsitz in den Staaten der Europäischen Union oder in der Schweiz haben, können in Deutschland rechtsanwaltliche Tätigkeiten ausüben. Geregelt sind die Vorschriften Europäische Rechtsanwälte betreffend im Gesetz über die Tätigkeit europäischer…
Wie kann ich als europäischer Rechtsanwalt aufgenommen werden?
Als europäischer Rechtsanwalt haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, in die Kammer als Mitglied aufgenommen zu werden. Dies ergibt sich aus den Regelungen des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ( EuRAG ). Das EuRAG selbst ist auf Grund der EU-Richtlinie 98/5/EG erlassen worden.
Ist der niedergelassene europäische Rechtsanwalt berechtigt?
(1) Der niedergelassene europäische Rechtsanwalt hat die Berufsbezeichnung zu verwenden, die er im Herkunftsstaat nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt ist. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen, hat zusätzlich die Berufsorganisation anzugeben, der er im Herkunftsstaat angehört.
Wie viele europäische Anwälte gibt es in Deutschland?
Im Jahr 2010 waren nur 351 europäische Anwälte in Deutschland tätig. Eine Berufsausbildung zum Rechtsanwalt in einem Drittstaat, die in einem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wurde, ist keine Berufsausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt, und steht dieser auch nicht gleich.
Ist ein Rechtsanwalt aus dem EU Ausland oder der Schweiz zugelassen?
Ein Rechtsanwalt aus dem EU Ausland oder der Schweiz muss überdies in seinem Herkunftsland als europäischer Rechtsanwalt zugelassen sein. Jährlich muss der in Deutschland praktizierende Rechtsanwalt der deutschen Rechtsanwaltskammer eine Bescheinigung vorlegen,…
Welche Berufsbezeichnung haben europäische Rechtsanwälte?
Niedergelassene europäische Rechtsanwälte haben die Berufsbezeichnung zu verwenden, die sie im Herkunftsstaat nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt sind. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” oder “Anwalt” zu führen, hat zusätzlich die Berufsorganisation anzugeben, der er im Herkunftsstaat angehört.