Kann man einfach nach Island auswandern?
Für alle, die von Deutschland aus nach Island auswandern möchten, gibt es in Sachen Formalia gute Nachrichten: Als EU-Bürger brauchen Sie nicht viel zu tun. Eine individuelle Extra-Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie nicht, da Island zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
Wie lange darf ich in Island bleiben?
Aufenthalt. Deutsche Staatsbürger (oder Staatsbürger eines EWR-Landes) können sich bis zu drei Monaten in Island aufhalten. Wer arbeitssuchend ist, darf bis zu sechs Monaten bleiben.
Was braucht man um nach Island zu ziehen?
Die Einreise nach Island ist recht unkompliziert. Deutsche, Österreicher oder Schweizer benötigen dazu einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für eine Einreise mit Kindern genügt der Eintrag des Kindes im Reisepass der Eltern oder das Kind verfügt über einen eigenen Kinderausweis- oder Reisepass.
Was muss ich tun damit ich nach Island auswandern kann?
Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis befristet?
Nach der neuen Gesetzregelung wird die Aufenthaltserlaubnis nur befristet für mind. sechs Monate erteilt. In der Regel ist die Aufenthaltsgenehmigung nicht mit der Arbeitserlaubnis verbunden.
Wer benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Beschäftigung in Deutschland?
Wer eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Beschäftigung beantragt, benötigt hierbei auch die Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit. Wer über finanzielle Mittel verfügt und in Deutschland investieren möchte, bekommt in der Regel die Aufenthaltserlaubnis.
Wann muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden?
Eine Aufenthaltsgenehmigung für Staatsbürger aus den visumsfreien Ländern muss beantragt werden, insofern der Aufenthalt über drei Monate hinaus geht, dies kann jedoch bei der Ausländerbehörde erst nach der Einreise beantragt werden.
Was ist eine Aufenthaltserlaubnis in der EU?
Aufenthaltserlaubnis. Diese gesetzlichen Regelungen gelten nicht für Bürger aus der EU. Wer Bürger der EU ist, bekommt für seinen Aufenthalt in Deutschland die Freizügigkeitsbescheinigung. Diese fällt unter das Freizügigkeitsgesetz. Durch diese Freizügigkeit könne EU Bürger heute problemlos in einem anderen EU Land eine Arbeit aufnehmen.