Ist ihr Wohnsitz in Spanien ansässig?
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie verwaltungstechnisch und steuerrechtlich grundsätzlich als ansässig bzw. als „Residente“. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Ihr Zweitwohnsitz nicht ungewollt zum steuerrechtlichen Hauptwohnsitz wird, denn für unbewusst Voll-Steuerpflichtige, wird der Zweitwohnsitz schnell zur Steuerfalle.
Wie lange dauert die Anmeldung in Spanien?
Gesetzlich ist keine genaue Frist festgelegt. Während der ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts in Spanien können Sie sich anmelden, müssen aber nicht. Nach Ablauf von 3 Monaten hingegen besteht die Verpflichtung zur Anmeldung.
Was ist der Mindestbetrag für einen Aufenthalt in Spanien nachzuweisen?
Dieser betrag ist zu multiplizieren mit den Tagen, die man beabsichtigt in Spanien zu bleiben und mit der Anzahl der reisenden Personen. Unabhängig von der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts ist ein Mindestbetrag von 810 Euro oder die entsprechende Menge an ausländischer Währung pro Person und Reise nachzuweisen.
Ist ihr Hauptwohnsitz in Spanien steuerpflichtig?
Haben Sie aufgrund der genannten Kriterien Ihren steuerrechtlichen Hauptwohnsitz in Spanien „Residente“, werden Sie in Deutschland automatisch als beschränkt steuerpflichtig behandelt, da sie nun Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie oftmals sowohl verwaltungstechnisch als auch steuerrechtlich bereits als ansässig, auch wenn Sie nicht als „residente“ im Zentrale- Ausländerregister eingetragen sind.
Wie lange sind sie in Spanien wohnhaft?
Haben Sie sowohl in Spanien als auch in Deutschland einen ständigen Wohnsitz und halten sich die Hälfte des Jahres in Spanien auf, ist Ihnen die Wohnsitzwahl praktisch freigestellt, denn je nachdem in welchem Land Sie sich ein halbes Jahr und einen Tag aufhalten, sind Sie dort wohnhaft (183 Tage).
Welche Unterlagen benötigen sie für den neuen Wohnsitz in Spanien?
Mitzubringen sind folgende Unterlagen: 1. Reisepass (Original und Kopie) 2. Mietvertrag und/oder Rechnung eines Versorgers (Wasser oder Strom), woraus der neue Wohnsitz hervorgeht. Anmeldung warum? 1. Für zahlreiche administrative Vorgänge (z.B. Autoummeldung, Subventionen, etc.) benötigen Sie einen ständigen Wohnsitz in Spanien.
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