Wie geht das Kind mit beiden Eltern um?

Wie geht das Kind mit beiden Eltern um?

Kind zieht mit beiden Eltern um: Zieht das Kind mit beiden Eltern um, sind beide Eltern verpflichtet, ihr Kind anzumelden. Dabei genügt es aber, wenn ein Elternteil auf der Anmeldung unterschreibt. Der andere Elternteil wird dann von seiner Verpflichtung, das Kind anzumelden automatisch frei (Belz, Kommentar zum Melderecht BW, § 15, Rn 26).

Warum darf ein Elternteil nicht mit einem Kind umziehen?

Fazit: Ein Elternteil darf bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht zwar ohne Zustimmung des anderen nicht mit dem Kind umziehen. Findet der Umzug trotzdem statt, dann genügt es der Behörde, wenn das Kind nur von einem Elternteil angemeldet wird.

Was ist anmeldepflichtig bei einem Kind mit beiden Eltern?

Anmeldepflichtig ist hier nach dem Gesetz derjenige, in dessen Wohnung das Kind einzieht. Kind zieht mit beiden Eltern um: Zieht das Kind mit beiden Eltern um, sind beide Eltern verpflichtet, ihr Kind anzumelden. Dabei genügt es aber, wenn ein Elternteil auf der Anmeldung unterschreibt.

Ist das Kind nur mit einem Elternteil umgezogen?

Kind zieht nur mit einem Elternteil um: Problematischer ist der Fall, wenn die Eltern geschieden sind oder getrennt leben. Fast allen Meldeämtern genügt die Unterschrift des Elternteils, in dessen Wohnung das Kind einzieht.

Was darf ich gegen den Willen der Eltern bestimmen?

Gesetz antwortet: Gegen den Willen der Eltern darf ein Kind erst ab dem 18. Lebensjahr bestimmen, bei welchem Elternteil es leben möchte. Unter der Marke der Volljährigkeit müssen sich die Eltern darüber einig werden. Wenn es zu Konflikten kommt, kann auch das Familiengericht den Aufenthalt festlegen.

Was ändert sich mit Kindern?

Mit Kindern ändert sich alles, hört und liest man oft. Ja, aber was denn genau? Hier eine subjektive Liste der Dinge, die unserer Autorin aufgefallen sind – für werdende Eltern, die wissen wollen, was sie erwartet.

Wie kann ich gegen den Willen eines Elternteils entscheiden?

Das Gesetz sagt: Gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils kann ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr für sich entscheiden, wo es leben möchte. Ein Elternteil hat die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Warum möchte das Kind keinen Umgang mit dem Elternteil?

Es muss daher geprüft werden, warum das Kind keinen Umgang mit dem Elternteil möchte und ob die genannten Gründe aus seiner Sicht berechtigt erscheinen. Das wäre z. B. der Fall, wenn das Kind das Gefühl hat, vom Umgangsberechtigten während der Kontakte immer wieder erniedrigt zu werden.

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