Ist man mit 6 Jahren geschäftsfähig?
Im Klartext: Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz dagegen geschäftsunfähig und können allein keine Verträge schließen.
Wann ist man beschränkt geschäftsfähig?
Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften. Weiterhin sind beschränkt geschäftsfähig Personen, die unter Betreuung stehen.
Warum bin ich nur beschränkt geschäftsfähig?
Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig sind. Das heißt, dass bestimmte, von diesen Kindern und Jugendlichen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung der gesetzliche Vertretenden abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden.
Ist die Zustimmung für die Inanspruchnahme der Elternzeit erforderlich?
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat einem Fall entschieden, dass die Zustimmung des Arbeitgebers für die Inanspruchnahme der Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes, wenn diese fristgerecht während der ersten beiden Jahre beantragt wurde, nicht erforderlich ist (AZ.: 21 Sa 390/18).
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit?
Väter und Mütter haben beide einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit ist eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Der Arbeitgeber kann den Antrag grundsätzlich nicht ablehnen.
Wie kann der Arbeitgeber die Elternzeit bescheinigen?
Bestätigung der Elternzeit durch Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG die Elternzeit bescheinigen. Dabei hat er das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Wie werden die Monate unter der Elternzeit aufgeteilt?
Die Elternteile können im Rahmen der Elternzeit die sogenannten Partnermonate nehmen und gemeinsam mit dem Nachwuchs zu Hause bleiben. Wie die Monate unter den Elternteilen aufgeteilt werden, können die Eltern selbst entscheiden.