Wer hat Anspruch auf eine Witwenrente?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.
Wann hat man Anspruch auf die große Witwenrente?
Nach §46 SGB VI entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente grundsätzlich erst dann, wenn der hinterbliebene Ehepartner das 47. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze wurde 2008 festgelegt und lag zuvor noch beim vollendeten 45. Lebensjahr.
Ist der Ehepartner nicht mehr wohnhaft?
Stellt der Postbeamte fest, dass der Ehepartner unter der angegebenen Adresse nicht mehr wohnhaft ist, muss er das Schriftstück an das Gericht zurücksenden. Dann werden Sie aufgefordert, dem Gericht eine neue ladungsfähige Anschrift mitzuteilen.
Ist die Anschrift ihres Ehepartners unbekannt?
Es reicht nicht, dass Sie einfach nur die Anschrift nicht kennen, weil sich der Ehepartner nach unbekannt verabschiedet hat oder schlicht nicht auffindbar ist. Das Gericht verlangt, dass Sie alle Ihnen möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Anschrift Ihres Ehepartners in Erfahrung zu bringen.
Was hat der Ehepartner mit der Haushaltsführung zu tun?
Aus Gründen der Gleichberechtigung hat jeder Ehepartner das Recht, einen eigenen Beruf auszuüben und eigenes Geld zu verdienen. Soweit Sie sich entsprechend absprechen, dürfen Sie sich auch auf die Haushaltsführung beschränken. Sie erfüllen mit der Haushaltsführung Ihren Beitrag zum Familienunterhalt.
Wie geht das mit dem Kredit ohne Zustimmung des Ehepartners?
Kredit ohne Zustimmung des Ehepartners – geht das? Verheiratet zu sein, bedeutet, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Das gilt für Eheleute auch bei der Kreditaufnahme (z. B. für Haus oder Auto). Denn Häufig beantragen die Ehepartner den Kredit gemeinsam.