Kann der Ehepartner ihren Scheidungsantrag zuruckziehen?

Kann der Ehepartner ihren Scheidungsantrag zurückziehen?

Haben Sie allein Ihre Scheidung beantragt, können Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen. Stimmt Ihr Ehepartner der Rücknahme zu, benötigt er dafür keinen Rechtsanwalt. Es kommt aber auch nicht darauf an, ob er Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder nicht. Auch kann er nicht widersprechen, wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen.

Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung zurückziehen?

Lassen Sie uns die Antwort vorwegnehmen: Sie können mit einer einvernehmlichen Scheidung Ihren Scheidungsantrag grundsätzlich immer zurückziehen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vom Familiengericht verkündete Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Wir bewegen uns mit dieser Antwort in den Tiefen des Prozessrechts.

Wie kann ein Scheidungsantrag zurückgezogen werden?

Ein Scheidungsantrag kann zurückgezogen werden, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist. Die Antwort hängt mithin auch davon ab, ob Sie den Scheidungsantrag allein eingereicht haben, ob Ihr Ehepartner bereits zugestimmt hat oder ob auch Ihr Ehepartner einen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat.

Kann ich nach der Scheidungsurkunde geltend machen?

Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind. Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.

Wann hat eine Partei Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Auch nach der Scheidung kann eine Partei Anspruch auf Ehegattenunterhalt haben. Wann Sie Geld von Ihrem Partner bekommen und wann nicht, erklären wir in diesem Artikel. Zudem erfahren Sie den Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.

Wie kann die Scheidung geschieden werden?

Die zweite Möglichkeit – falls der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt – besteht darin, dass dem Gericht die Gründe für die Scheidung vorgetragen werden. Sind diese Gründe nach Ansicht des Richters ausreichend, so wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden.

Sind die Gründe für eine Scheidung ausreichend?

Sind diese Gründe nach Ansicht des Richters ausreichend, so wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden. Also: Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, so wird die Ehe trotzdem geschieden, wenn man ausreichende Gründe für eine Scheidung vorbringen kann.

Wann kann die Scheidung zurückgenommen werden?

Die Scheidung kann bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses zurückgenommen werden. Ab dem Scheidungstermin allerdings nur, wenn der anwaltlich vertretene Antragsgegner zustimmt. Bis zu einem Jahr kann das Verfahren ausgesetzt werden, um den Ehegatten eine Versöhnung zu ermöglichen. Die Einreichung der Scheidung unterliegt dem Anwaltszwang.

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