Wer will für die Schulden der Ex-Partner stehen?
Denn: Niemand will gerne für Schulden gerade stehen, die eigentlich der Ex-Partner verursacht hat. Tatsächlich kann es vorkommen, dass beide Partner finanziell in der Verantwortung stehen. Oft ist es nicht einfach, herauszufinden, wer tatsächlich für was haftet. Ehepartner können während der Ehe auch selbst beeinflussen, wofür sie haften müssen.
Wie haftet ein Ehepartner mit einem Darlehen?
Unterzeichnet ein Ehepartner beispielsweise einen Kaufvertrag über ein Haus oder kauft ein neues Auto per Darlehen, haftet der andere nicht automatisch mit. Dazu kommt es nur, wenn Partner oder Partnerin den Vertrag mit unterschreiben oder ausdrücklich für die Schulden des anderen bürgen.
Ist eine Mithaftung für die Schulden des Ehepartners möglich?
Eine Mithaftung für die Schulden des Ehepartners gibt es nur in gesetzlich klar begrenzten Fällen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie im Einzelfall dazu beraten, ob einer dieser Fälle vorliegt, und ob tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht.
Was können die Partner während der Ehe beeinflussen?
Allerdings können die Partner während der Ehe auch selbst beeinflussen, wofür sie haften müssen. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Schulden, die in der Ehe gemacht werden, beide Ehepartner betreffen – dies ist grundsätzlich nicht der Fall.
Warum haftet der andere Ehegatte grundsätzlich nicht?
Für Schulden des einen Ehegatten haftet also der andere Ehegatte grundsätzlich nicht. Denn diese Schulden sind alleine Sache desjenigen Ehegatten, der die Schulden gemacht hat.
Warum haftet man für die Schulden des Erblassers grundsätzlich unbeschränkt?
Hat man eine Erbschaft erst einmal angenommen, dann haftet man für die Schulden des Erblassers grundsätzlich zeitlich unbeschränkt.
Ist die Eheschließung kein Problem für beide Partner?
Die Eheschließung stellt also trotz Schulden des Partners kein Problem in Bezug auf die finanziellen Verpflichtungen der Einzelpersonen dar. Auch während der Ehe haften nicht automatisch beide Partner für die Schulden der Ehepartner.
Wie haftet der Ehegatte nach einer Trennung?
Nach einer Trennung der Eheleute kann eine Verpflichtung aus einem Haushaltsgeschäft nicht mehr entstehen. Für die Schulden des anderen Ehegatten haftet der Ehegatte also grundsätzlich (siehe Ausnahme oben) weder in der Ehe, noch nach einer Trennung und auch nicht im Falle der Scheidung.
Warum begründet die Ehe keine Haftung für die Schulden des Partners?
Die Ehe allein begründet keine Haftung für die Schulden des Partners. Die Güterstände der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung stehen nicht im Zusammenhang mit der Haftung für gegenseitige Schulden. Sie betreffen die Frage, ob bei der Scheidung ein Vermögensausgleich erfolgt.