Wie können sie mit der Polizei Kontakt aufnehmen?
Kontakt Bei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn sie die Intervention der Polizei vor Ort benötigen, rufen Sie bitte unverzüglich Polizei-Notruf 133 Euro-Notruf 112 Gehörlose und hörbeeinträchtige Personen können mittels DEC112 mit der Polizei (112 und 133) Kontakt aufnehmen.
Was sind Hinweise für die polizeiliche Arbeit?
Für die polizeiliche Arbeit sind Hinweise aus der Bevölkerung oft sehr hilfreich. Haben Sie Beobachtungen gemacht, die von polizeilichem Interesse sein könnten, so teilen Sie uns diese bitte mit; dies gilt insbesondere bei Hinweisen zu unseren Kernaufgaben
Wie kontrolliert die Polizei die aktuellen Regeln?
Die Polizei kontrolliert, ob die aktuell geltenden Regeln eingehalten werden, also etwa Kontaktsperre, Abstandsregeln oder Maskenpflicht. Dazu kann sie zum Beispiel Bürger befragen, wer zu ihrer Gruppe gehört oder wohin sie unterwegs sind.
Wie können sie mit den Sicherheitsbehörden in Kontakt treten?
Wenn Sie mit den Sicherheitsbehörden oder den Dienststellen der Polizei in Kontakt treten wollen, finden Sie ihre Adressen und Telefonnummern im Dienststellenverzeichnis.
Wie können sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
Sie können persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder Online) bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
Was sind die zuständigen Polizeibehörden in NW?
Polizeiliche Landesoberbehörden: LAFP NRW, LKA NRW und LZPD NRW. Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen. Im Sundern 1. 59379 Selm. Telefon: 02592 68-0. Telefax: 02592 68-6299. E-Mail: poststelle.lafp@polizei.nrw.de. E-Government: poststelle@lafp-nrw.de-mail.de.
Welche Notrufnummern gibt es für Gehörlose?
Laden Sie sich die App auf Ihr Smartphone: DEC112 – Notruf für Gehörlose Es besteht weiterhin die Möglichkeit eines Gehörlosen Services mittels SMS an die Nummer 0800 133 133 Weitere Notrufnummern gemäß Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V):