Wo bekomme ich einen Antrag auf Betreuungsgeld?
Das Kinderbetreuungsgeld müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur oder über FinanzOnline) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.
Wann wird familiengeld gezahlt?
Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats. Beispiel: Geburt des Kindes am 16.08.2019.
Was braucht man für den Antrag auf Betreuungsgeld?
die Kopie Ihres Passes mit der derzeitigen Meldebescheinigung sowie die Meldebescheinigung ihres Kindes. Alle nicht EU-Bürger benötigen die Kopie des Reisepasses, sowie den Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde. den Elterngeldbescheid für das Kind, für das Sie Betreuungsgeld in Anspruch nehmen wollen.
Welche Gelder stehen Kindern zu?
Unabhängig vom Einkommen haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder gibt es 219 Euro monatlich, für das dritte 225 Euro, für jedes weitere Kind 250 Euro. Das Geld erhält man auf Antrag bei der örtlichen Familienkasse.
Wann bekomme ich das erste Mal familiengeld?
1 kann Familiengeld ab dem ersten Tag des 13. Monats der Aufnahme mit dem Ziel der Annahme als Kind bei der berechtigten Person, längstens aber bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezogen werden.
Wird familiengeld im Voraus gezahlt?
Grundsätzlich wird Elterngeld immer im Voraus bezahlt. Du bekommst also dein Elterngeld für den laufenden Monat von der Elterngeldstelle. Einige bekommen das Elterngeld am ersten des Monats unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde. Bei anderen dauert es bis Mitte des Monats.