Kann ich die Bundeskanzlerin nicht verklagen?
1. Ich muss Ihnen auf Ihre Frage mitteilen, dass Sie die Bundeskanzlerin nicht verklagen können. Als gleichzeitige Abgeordnete des Bundestages genießt die Bundeskanzlerin eine sog. Indemnität. Hiermit wird die Freistellung von straf- (u. U. auch zivil-)rechtlicher Verfolgung bezeichnet.
Wie senden sie das Urteil an das Bundesverfassungsgericht?
Dazu faxen Sie oder schicken Sie das von Ihnen monierte Urteile ebenso dem Gericht zu. Bei Postversand reicht eine normale Fotokopie. Wenn Sie noch nicht genügend Erfahrung haben, aber ganz alleine „Rechtsanwalt“ üben wollen, lesen Sie sich am besten auf den Webseiten des Bundesverfassungsgerichts ein.
Wie kann eine Zivilklage vor dem Bundesgerichtshof landen?
Eine Zivilklage kann in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof landen. Hat eine durch eine Narbe im Gesicht verunstaltete Person erfolglos versucht, das ihr zustehende Geld beim Schädiger einzufordern, ist es ratsam, zunächst einen Anwalt aufzusuchen.
Welche Formen von zivilgerichtlichen klagen gibt es?
Grundsätzlich existieren vier Formen deutscher Zivilgerichte, die eine zivilrechtliche Klage bearbeiten können: Amtsgericht (zuständig bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro) Landgericht (zuständig für darüber liegende Streitwerte) Oberlandesgericht Bundesgerichtshof
Wie kann man die Bundesrepublik Deutschland verklagen?
Die Möglichkeit, den Staat, und somit die Bundesrepublik Deutschland zu verklagen, besteht grundsätzlich. Man nennt dies die Amtshaftung. Eine Grundlage u.a. hierzu ist § 839 BGB.
Kann man die Regierung verklagen?
Kann man die Regierung verklagen? Ja, das geht tatsächlich. Zuständig für Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Sitz in Karlsruhe.