Ist Vernachlässigung Kindeswohlgefährdung?
Vernachlässigung ist eine Form der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 Abs. 1 BGB). Eltern können Kinder vernachlässigen, indem sie ihnen Zuwendung, Liebe, Akzeptanz, Betreuung, Schutz und Förderung verweigern, oder indem die Kinder physischen Mangel erleiden müssen.
Wann gilt ein Kind als vernachlässigt?
Vernachlässigung liegt nur dann vor, wenn über längere Zeit bestimmte Versorgungsleistungen materieller, emotionaler oder kognitiver Art ausbleiben. Vernachlässigung ist ein chronischer Zustand der Mangelversorgung des Kindes.
Was ist Vernachlässigung?
Bei Vernachlässigung handelt es sich um Unterlassungen bzw. Fehlhandlungen von Eltern oder von Sorgeberechtigten, die zumeist aus Nichtwissen, Überforderung und Unfähigkeit, angemessen auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen, resultieren. Claussen & Crittenden betrachten Vernachlässigung als eine Form von passiver körperlicher
Welche Personen sind betroffen von der Vernachlässigung?
Häufig davon betroffen sind Babys, Kinder, Kranke, Behinderte (besonders geistig Behinderte), Arme, Alte, einsame Menschen, Hilflose und Leute in Heimen oder Krankenhäusern. In der Regel werden zwei Formen von Vernachlässigung unterschieden – die körperliche und die psychische.
Was ist die psychische Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen?
Die körperliche und/oder psychische Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen wird auch Verwahrlosung genannt ( Art. 6 Abs. 3 Grundgesetz ). Die Kinder- und Jugendhilfe (als Teil der staatlichen Ordnung) hat gemäß § 8a SGB VIII für Kinderschutz zu sorgen.
Was sind die Folgen von psychischer Vernachlässigung?
Die Folgen von psychischer Vernachlässigung sind erst auf den zweiten Blick zu erkennen. Bei Kindern kommt es teilweise zu Entwicklungsverzögerungen und Fehlentwicklungen (zum Beispiel eine Anpassungsstörung, eine Belastungsstörung oder eine Bindungsstörung).