FAQ

Kann man die Vaterschaft wieder zuruck ziehen?

Kann man die Vaterschaft wieder zurück ziehen?

Sind Sie der biologische Vater des Kindes und haben für dieses auch die Vaterschaft anerkannt, gibt es keine Möglichkeit, die Vaterschaft wieder abzulegen – auch nicht im Einvernehmen mit der Mutter oder dem Kind. Sie sind dazu verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu leisten.

Wie lange kann ich die Vaterschaft anerkennen?

Wie lange kann man die Vaterschaft anerkennen? Eine Frist zur Anerkennung der Vaterschaft schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Die Vaterschaft kann jederzeit anerkannt werden, solange diese Voraussetzungen erfüllt sind: – Es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind.

Wann kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann binnen eines Jahres widerrufen werden, solange die Vaterschaft noch nicht wirksam ist. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Mutter der Vaterschaft noch nicht zugestimmt hat. Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam, kann diese nicht einmal mit Zustimmung der Mutter widerrufen werden.

Ist die Vaterschaft erst einmal anerkannt worden?

Ist die Vaterschaft erst einmal anerkannt worden, kann sie nur widerrufen werden, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist (§ 1597 Abs. 3 BGB). Ansonsten kann der Anerkennende bei Zweifeln an seiner Vaterschaft diese nur anfechten (§ 1600 BGB), und zwar beim Familiengericht des Wohnorts des Kindes.

Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam?

Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam, kann diese nicht einmal mit Zustimmung der Mutter widerrufen werden. In diesem Fall ist einzig ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft nötig. Hierfür müssen Beweise vorgelegt werden, dass das Kind nicht vom betroffenen Vater stammt.

Ist die Anerkennung einer Vaterschaft gebührenfrei?

Die Anerkennung einer Vaterschaft ist vor der Geburt gebührenfrei. Erfolgt die Anerkennung jedoch erst nach der Geburt, muss die Geburtsurkunde des Kindes nachträglich beim Standesamt geändert werden, da zunächst nur der Name der Mutter eingetragen wird. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 30€ fällig.

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