Was betrifft das Adoptionsrecht?
I. Allgemeine Hinweise Das Adoptionsrecht ist in den verschiedenen Staaten der Welt unterschiedlich geregelt. Dies betrifft nicht etwa nur die Voraussetzungen, unter denen ein Kind adoptiert werden kann, oder wie sich das Verfahren im Einzelnen gestaltet. Auch die Wirkungen, die eine Adoption
Was ist die Adoption für ein Kind oder ein erwachsenes Kind?
Durch die Adoption wird das Kind bzw. der erwachsene Adoptionswillige also vollwertiges Mitglied der neuen Familie. Damit zieht die Adoption erbrechtliche und steuerrechtliche Folgen nach sich. Es wird, wie leibliche Nachkommen, gesetzlicher Erbe und hat zählt, wie eigene Kinder, bei der Bemessung der Steuerlast.
Wie ist das Adoptionsrecht geregelt?
Das Adoptionsrecht ist in den verschiedenen Staaten der Welt unterschiedlich geregelt. Dies betrifft nicht etwa nur die Voraussetzungen, unter denen ein Kind adoptiert werden kann, oder wie sich das Verfahren im Einzelnen gestaltet. Auch die Wirkungen, die eine Adoption
Wie viele Adoptionen gibt es in Deutschland?
Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2016 über 3900 Adoptionen in ganz Deutschland vollzogen. Die Anzahl der adoptierten Kinder ist dabei seit 2013 relativ stabil, wohingegen die Jahre zuvor weniger Adoptionen vorgenommen wurden.
Was ist die Adoption eines fremden Kindes?
In der Regel ist die Adoption eines fremden Kindes eine Volladoption. Das Bedeutet, dass die rechtliche Beziehung zu den leiblichen Eltern vollständig erlischt. In den meisten Fällen hat die Herkunftsfamilie gemäß Adoptionsrecht auch keinen Anspruch auf Kontakt zum Kind, wobei die endgültige Entscheidung darüber bei den Adoptiveltern liegt.
Welche Folgen hat eine Adoption für ein ausländisches Kind?
Eine Adoption hat auch namensrechtliche und ausländerrechtliche Folgen So erhält das adoptierte Kind als Geburtsnamen den Familiennamen der Annehmenden. Mit der Adoption erhält ein ausländisches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
Was ist der gesetzliche Regelfall einer Adoption?
Der gesetzliche Regelfall einer Adoption ist die gemeinschaftliche Adoption durch ein Ehepaar (§ 1741 Abs. 2 S. 2 BGB). Wenn sie verheiratet sind, können sie ein Kind daher grundsätzlich nur zusammen mit ihrem Ehegatten adoptieren, also nicht etwa alleine oder zusammen mit einem dritten (wie zum Beispiel dem neuen Lebensgefährten).