Was ist ein Scheidungsurteil?
Richtig ist vielmehr, dass ein Scheidungsurteil eine Entscheidung des Gerichts ist, die noch auf Grundlage der Rechtslage bis zum 31.08.2009 im damaligen Scheidungsprozess ergangen ist. Im seit 01.09.2009 geregelten Scheidungsverfahren wird die Scheidung durch Beschluss ausgesprochen.
Was ist der Scheidungsbeschluss?
Der Scheidungsbeschluss, ehemals „Scheidungsurteil“, ist ein Dokument, das am Ende eines Scheidungsverfahrens ausgestellt wird ( § 116 FamFG ). Es beinhaltet nicht nur die offizielle Verkündung des Ehe-Endes, sondern auch alle Übereinkünfte und Regelungen zwischen den Ex-Ehegatten .
Kann der Richter die Scheidung bestimmen?
Musste der Richter die Scheidung nach Art. 114 ZGB bestimmen, findet man keine Klauseln, höchstens Abstufungen nach voraussehbaren Ereignissen wie Kindesalter und daraus resultierenden Betreuungsbedarf (Art. 126 ZGB). Häufige Vertreter solcher Klauseln sind: Konkubinatsklausel, Mehrverdienstklausel oder Minderverdienstklausel.
Ist das Scheidungsurteil verloren gegangen?
Ist das Scheidungsurteil verloren gegangen, wird deswegen die Scheidung nicht ungültig. Trotzdem kann der Verlust des Scheidungsurteils durchaus ein Problem darstellen. Denn das Papier wird für einige wichtige Dinge im weiteren Leben unerlässlich benötigt.
Wann steht der gerichtliche Scheidungsbeschluss?
Am Ende vom Scheidungsverfahren steht der gerichtliche Scheidungsbeschluss. Hierin sind sämtliche Übereinkünfte und Regelungen enthalten, über die sich die Ehegatten im Rahmen der Trennung und Scheidung einigten. Doch ab wann ist das Scheidungsurteil rechtskräftig?
Wann darf der Richter die Scheidung aussprechen?
Der Richter darf die Scheidung erst aussprechen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Die Scheidung ist ein gesetzlich im Detail geregeltes Verfahren, so dass die Scheidung im Ablauf vorgegeben ist und Sie nur bedingt Einfluss nehmen können.
Wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Nachdem die Eheleute das Scheidungsurteil erhalten haben, wird es nach 30 Tagen rechtskräftig. Sollte jedoch ein Ehepartner innerhalb dieser 30 Tage Berufung gegen das Urteil einlegen, ist die Scheidung nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf der 30 Tage nach Erhalt des Urteils rechtsgültig geschieden sind,
Welche Begründung enthält der Scheidungsbeschluss?
Neben dem eigentlichen Tenor, wonach die Ehe geschieden wurde, enthält der Scheidungsbeschluss auch eine Begründung der Entscheidung. Damit zum Nachweis der Scheidung der Beschluss nicht mit Begründung vorgelegt werden muss, gibt es eine Ausfertigung des Beschlusses, die gekürzt ist und nur den Ausspruch der Scheidung im Tenor enthält.
Wann ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?
Der Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig – wenn keine Beschwerde erfolgte. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss liegt bei einem Monat ab Zustellung der Ausfertigung (§ 71 Absatz 1 FamFG). Dabei muss die Beschwerde zunächst noch nicht ausführlich begründet werden.