Wie kann ich einen Antrag auf Scheidung einbringen lassen?
Jeder Ehepartner kann bei Vorliegen der Voraussetzungen den Antrag auf Scheidung bei Gericht einbringen lassen. Die Einbringung selbst kann nur durch einen Anwalt erfolgen, auch wenn es sich um die sogenannte Online-Variante handelt. Ein Scheidungsantrag kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres gestellt werden.
Wie können sie eine Scheidung beantragen?
Sie müssen Ihre Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht beantragen. Dazu müssen Sie einen Scheidungsantrag einreichen. Darin beantragen Sie, dass Ihre Ehe geschieden wird. Nur der Familienrichter kann Ihre Ehe scheiden. Das Standesamt, wo Sie die Ehe einst abgeschlossen haben, ist dafür nicht zuständig.
Wie unterschreibt der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag?
Der Rechtsanwalt unterschreibt den Scheidungsantrag und reicht ihn beim Familiengericht ein. Er wird sich dazu auf einem entsprechenden Formular eine Vollmacht des Mandanten ausstellen lassen. Es genügt, wenn bei der einvernehmlichen Scheidung ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Dieser Partner kann die Scheidung einreichen.
Wann kann ihr Anwalt den Scheidungsantrag stellen?
Ihr Anwalt kann den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf vom Trennungsjahr stellen und zwar 3 bis 4 Monate davor. Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen.
Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung beantragen?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung empfiehlt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung zu treffen. Zwar genügt es im Prinzip, beim Familiengericht die Scheidung zu beantragen und wegen der Scheidungsfolgen einfach abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln.
Wann ist die Scheidungsfolgenvereinbarung möglich?
In der Regel wird die Vereinbarung noch vor der Trennung bzw. vor dem Scheidungstermin aufgesetzt. Eine nachträgliche Scheidungsfolgenvereinbarung, beispielsweise ein Jahr nach der vollzogenen Scheidung, ist jedoch ebenfalls möglich. Die Eheleute entschließen sich am 01.
Welche Vorschriften gelten für die Scheidung?
Es gelten bestimmte Vorschriften. Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beantragen können, ist der Ablauf des Trennungsjahres nach der Trennung. Sie müssen also wenigstens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben.
Wie kann ich bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen?
Bei der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt Kosten sparen. Es genügt, wenn bei der einvernehmlichen Scheidung ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Dieser Partner kann die Scheidung einreichen. Der andere Ehepartner kann dann allerdings lediglich zustimmen und sein Einverständnis mit der Scheidung erklären.
Wie wird der Scheidungsantrag erstellt?
Der Rechtsanwalt wird bevollmächtigt den Scheidungsantrag zu erstellen und in weiterer Folge beim Familiengericht einzureichen. Scheidungsantrag wird vom Anwalt auf Grund der erhaltenen Daten erstellt und beim zuständigen Familiengericht eingereicht
Wie beginnt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt beginnt mit der Hochzeit und besteht je nach Einkommen der Eheleute auch nach der Scheidung. Der Ehegattenunterhalt wird häufig mit dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt verwechselt. Oft wird der Ehegattenunterhalt als Oberbegriff gesehen.
Ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren erforderlich?
Im Rahmen einer Scheidung auf gemeinsames Begehren muss das Ehepaar gemeinsam einen Scheidungsantrag und eine Scheidungskonvention einreichen. Die Scheidungsklage als gleichwertiges Rechtsmittel zum Antrag ist hingegen nur bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren nach Ablauf der beiden Trennungsjahre notwendig.