Wann Unterhalt an Ehefrau?

Wann Unterhalt an Ehefrau?

Wie lange Unterhalt für die Ehefrau gezahlt werden muss, ist abhängig von der Trennungszeit. In der Regel beträgt das Trennungsjahr 12 Monate, doch in einigen Fällen kann sich die Trennungszeit auf bis zu drei Jahre verlängern. Anspruch auf Unterhalt bei Trennung besteht im Grunde bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Was steht einem Mann nach der Scheidung zu?

Nach der Scheidung sollte eigentlich jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen (§ 1569 BGB). Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn einer die gemeinsamen Kinder betreut und deshalb nicht oder nur in Teilzeit arbeiten kann.

Kann ein betreuter heiraten?

Für Eheschließungen ist ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) nicht zulässig. Somit können auch unter Betreuung stehende Personen grundsätzlich heiraten (anders als im früheren Vormundschaftsrecht), ohne den Betreuer fragen zu müssen.

Wie lehnt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ab?

Gelangt das Gericht dagegen zu der Auffassung, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Durch den Eröffnungsbeschluss des Gerichts, mit dem es die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt, beginnt das Hauptverfahren.

Wie kann ich ein Gerichtsverfahren einleiten?

Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, muss der Kläger eine Klageschrift verfassen und bei Gericht einreichen. Das Gericht stellt daraufhin die Klageschrift dem Gegner zu und fordert ihn innerhalb einer bestimmten Frist zur Stellungnahme auf.

Wie lange dauert die Entscheidungsfindung beim Finanzgericht?

Bei Verwaltungsgerichten muss man schon etwas mehr Ausdauer mitbringen, hier können auch mal zwei Jahre bis zur Entscheidungsfindung vergehen. Auch Steuerzahler, die sich mit dem Finanzamt anlegen, müssen in der Regel weit länger als ein Jahr auf ein Urteil des Finanzgerichts warten, im Schnitt sind es 17,5 Monate.

Was muss das Gericht für die Hauptverhandlung festlegen?

Ferner muss das Gericht für die Hauptverhandlung einen oder mehrere Termin (e) festlegen und alle Beteiligte, so unter anderem den Angeklagten, seinen Verteidiger oder die Zeugen, zu diesem Termin laden. Die Hauptverhandlung selbst bildet das Kernstück des Strafverfahrens.

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